Pharmazie - Ausbildung im Ausland
Apothekerinnen und Apotheker aus Drittstaaten, EU, EWR und der Schweiz
Die Sprachnachweise sind grundsätzlich von jeder Antragstellerin oder jedem Antragsteller zu erbringen unabhängig ob es sich um eine Apothekerausbildung in einem EU-Staat, EWG-Staat oder in einem Drittstaat handelt.
Es sind Sprachkenntnisse der deutschen Sprache im Niveau B2 und Fachsprachkenntnisse im Niveau C1 nachzuweisen.
Auf der Approbationsurkunde werden keine akademischen Grade (zum Beispiel Doktortitel, Bachelor, Master, Diplom) eingetragen, da akademische Grade kein Namensbestandteil sind.
Für die dauerhafte Ausübung des Apothekerberufes wird eine Approbation benötigt. Bitte reichen Sie die Unterlagen gemäß dem Antrag per Post ein.
Für die Erteilung der Approbation sieht die Bundes-Apothekerordnung die Gleichwertigkeitsüberprüfung des im Ausland absolvierten Pharmaziestudiums mit dem aktuellen deutschen Pharmaziestudium vor.
Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, Ihnen eine fachlich eingeschränkte Berufserlaubnis nach § 11 Abs. 1 BApO zu erteilen. Diese Berufserlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und befristet bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt oder verlängert werden.
Kontakt
Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.2
Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen.
Kontaktformular
Bitte beachten: Längere Bearbeitungszeiten
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der vielen eingehenden Anträge mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. Damit wir die Anträge schneller bearbeiten können, reichen Sie bitte alle Antragsunterlagen vollständig ein.
Beratungsangebote:
Das Referat 95.2 kann über die schriftlichen Informationen hinaus keine Beratung leisten.
Das IQ Netzwerk Baden-Württemberg unterhält ein landesweites Beratungsnetzwerk für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Sofern sich Ihr Interesse allgemein auf Deutschland bezieht, empfehlen wir Ihnen das Beratungsangebot der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung ZSBA. Die ZSBA berät und unterstützt Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens und kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sein. Das Serviceangebot ist kostenfrei. Die ZSBA erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse recognition@arbeitsagentur.de.