Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen, Jugendherbergen
Was wird gefördert?
- Förderung der Wanderorganisationen,
- Förderung der Rettungsdienstorganisationen,
- Förderung des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks,
soweit diese auf dem Gebiet des Sports und des Wanderns tätig sind mit dem Ziel, gesellschaftliche Eigenkräfte zu stärken.
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Mirella Rubel
0721 926-2325
mirella.rubel@rpk.bwl.de
Wer kann einen Antrag stellen?
- Wanderorganisationen (Deutscher Alpenverein, Odenwaldclub, Schwäbischer Albverein, Schwarzwaldverein, Naturfreunde und ähnliche),
- Landesverbände der Rettungsdienstorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht Schwarzwald, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz mit Bergwacht Württemberg, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst und ähnliche),
- Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks.