Förderung von Horten an der Schule
Was wird gefördert?
Förderung von Horten nach § 45 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Zielsetzung:
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Betreuungsangeboten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Örtliche Träger der Jugendhilfe, die Gemeinden und die anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Tanja Stegmaier
0711 904-17142
Tanja.Stegmaier@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Diana Peter
0721 926-4503
diana.peter@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Heike Lübben
0761 208-6091
heike.lübben@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Michaela Schaible
07071 757-2167
michaela.schaible@rpt.bwl.de