Blühender Obstbaum

Baumschnitt (Streuobstförderung)

Baumschnittförderung wird fortgeführt

Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen.

Die neue Förderperiode ist eröffnet und Sammelanträge können wie gewohnt bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschrift (VwV) Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 und deren EU-rechtlichen Notifizierung ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden. 

Mit einem Sammelantrag kann ab sofort die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt werden.

Hier können Sie den Sammelantrag herunterladen (pdf)

Die Details zum Förderverfahren finden Sie in den Hinweisen zur Sammelantragstellung. Bitte beachten Sie diese beim Ausfüllen.

Wichtiger Hinweis: Der Sammelantrag ist bei dem Regierungspräsidium (Stuttgart/ Karlsruhe/ Freiburg/ Tübingen) zu stellen, in dessen Regierungsbezirk der Sammelantragstellende seinen Wohnsitz hat.

Kontakt

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 33
Sophie Aschauer
0761 208-1217
sophie.aschauer@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 32
Maria Di Marco
0721 926-3755
Maria.DiMarco@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 33
Christine Wieland
0711 904-13308
christine.wieland@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 33
Stephan Eckardt
07071 757-3365
stephan.eckardt@rpt.bwl.de

Daniela Haap
07071 757-3340
daniela.haap@rpt.bwl.de