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Mustererklärungen

Nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz dürfen öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nur an Unternehmen vergeben, die bei Angebotsabgabe eine schriftliche Tariftreue- oder Mindestentgelterklärung abgeben.

Hier finden Sie die Muster der Verpflichtungserklärungen, der besonderen Vertragsbedingungen sowie ein Merkblatt.

Eine Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) erfasst werden, gibt es derzeit nicht, da die Bundesregierung eine Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 3 MiArbG noch nicht erlassen hat.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg empfiehlt die Anwendung der bereitgestellten Mustererklärungen.

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass die Mustererklärungen gegebenenfalls geändert werden. Wir bitten daher jeweils um die Verwendung der aktuellsten Fassungen.