Förderung Jugendbildungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm umfasst die Entwicklung und Unterstützung von außerschulischen Bildungsfeldern, die dem Kompetenzerwerb junger Menschen dienen. Gefördert werden...
- Jugendgruppenleiterlehrgänge
- Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
- Projekte mit Bildungscharakter
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 des JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Baden-Württemberg sonstige Träger.
Kontakt
Susanna Birke-Karakasidis
Jugendgruppenleiterlehrgänge
Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
0711 904-12305
susanna.birke-karakasidis@rps.bwl.de
Liliane Soilly-Ayari
Projekte mit Bildungscharakter
0711 904-12318
liliane.soilly-ayari@rps.bwl.de