Lehrkräfte in der Weiterbildungsklasse mit Lehrer

Förderung von Weiterbildungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Gesetzliche Weiterbildungsförderung:
Förderung der Träger der Weiterbildung einschließlich der Aus- und Weiterbildung der haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen.

 

Zielsetzung:

Erhöhung des Stellenwerts der außerschulischen Bildung und der Qualifizierung.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Anerkannte Träger der Weiterbildung i. S. v. § 2, 5 WBiFöG (z. B. VHS, Bildungswerk der Erzdiözese)

    Kontakt

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Referat 23

    Henrik Traichel
    0711 904-12307
    henrik.traichel@rps.bwl.de

    Regierungspräsidium Karlsruhe

    Referat 23

    Claudia Hauser
    0721 926-6452
    claudia.hauser@rpk.bwl.de

    Regierungspräsidium Freiburg

    Referat 23

    Susanne Radetzky
    0761 208-4602
    susanne.radetzky@rpf.bwl.de

    Regierungspräsidium Tübingen

    Referat 23

    Nicole Mohr
    07071 757-3809
    nicole.mohr@rpt.bwl.de

    Im Hintergrund ein Handy, im Vordergrund eine Zeile zur Eintragung einer Homepage