Förderung von Weiterbildungseinrichtungen
Was wird gefördert?
Gesetzliche Weiterbildungsförderung:
Förderung der Träger der Weiterbildung einschließlich der Aus- und Weiterbildung der haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen.
Zielsetzung:
Erhöhung des Stellenwerts der außerschulischen Bildung und der Qualifizierung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anerkannte Träger der Weiterbildung i. S. v. § 2, 5 WBiFöG (z. B. VHS, Bildungswerk der Erzdiözese)
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Henrik Traichel
0711 904-12307
henrik.traichel@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Claudia Hauser
0721 926-6452
claudia.hauser@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Susanne Radetzky
0761 208-4602
susanne.radetzky@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Nicole Mohr
07071 757-3809
nicole.mohr@rpt.bwl.de