Förderung der Jugenderholung
Beschreibung
Gefördert werden...
- Jugenderholungsmaßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus finanziell schwächer gestellten Familien,
- die Beschäftigung von pädagogischen Betreuerinnen und Betreuern bei diesen Maßnahmen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anerkannte Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 des JGB, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Baden-Württemberg sonstige Träger
Weitere Informationen:
Förderung nach dem Jugendbildungsgesetz (JBG) und dem Landesjugendplan (LJP) Baden-Württemberg
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Herta Schenker
0711 904-12331
herta.schenker@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Cindy Witzemann
0721 926-3184
cindy.witzemann@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Susanne Radetzky
0761 208-4602
susanne.radetzky@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Nicole Mohr
07071 757-3809
nicole.mohr@rpt.bwl.de