Approbation als Psychotherapeutin / Psychotherapeut nach neuem Recht
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW) ist beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet und ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg. Die Approbation stellt die staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufes als Psychotherapeutin / Psychotherapeut dar. Die Approbation wird auf Antrag, nach der erfolgreich absolvierten staatlichen Approbationsprüfung, erteilt. Die Approbation ist bei der Behörde zu beantragen, in deren Zuständigkeitsbereich bereits die staatliche Prüfung absolviert wurde.
Hier finden Sie das Antragsformular (pdf).
Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeutin / als Psychotherapeut kann frühestens vier Wochen vor der anwendungsorientierten Parcoursprüfung gestellt werden.
Dem Antrag auf Approbation sind folgende Unterlagen beizufügen (siehe auch Seite 2 im Antragsformular):
- einen kurzgefassten Lebenslauf
- einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
- schriftliche Erklärung, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
- einen Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „OB“
WICHTIG: Die Erteilung des Zeugnisses über die Approbationsprüfung ist erst möglich, wenn uns die Masterunterlagen (beglaubigte Kopie von Masterurkunde & Leistungsnachweis / Zeugnis) per Post vorliegen.
Das Zeugnis ist ebenfalls Voraussetzung für die Erteilung der Approbation, muss jedoch nicht nochmals bei uns eingereicht werden.
Bitte verwenden Sie für die Antragstellung ausschließlich unser Antragsformular und beachten Sie die Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen auf Seite 2 des Antragsvordrucks.
Auf der Approbationsurkunde werden keine akademischen Grade (z.B. Doktortitel, Bachelor, Master, Diplom) eingetragen.
Wir empfehlen den Antrag auf Erteilung der Approbation frühestens vier Wochen vor der anwendungsorientierten Parcoursprüfung zu stellen.
Das amtliche Führungszeugnis und die ärztliche Bescheinigung werden nur anerkannt, wenn sie zum Zeitpunkt ihres Eingangs bei der zuständigen Behörde nicht älter als einen Monat sind. Bitte beantragen Sie beide Unterlagen deshalb kurzfristig vor der Übermittlung der Antragsunterlagen.
Die Approbation wird ausgestellt sobald alle notwendigen Unterlagen (Antragsunterlagen, Niederschriften über die anwendungsorientierte Parcoursprüfung und mündlich-praktische Fallprüfung, Masterunterlagen und das Führungszeugnis Belegart "OB") beim Landesprüfungsamt eingegangen sind.
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95 – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
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