Zahnärztliche Vorprüfung
Die Zahnärztliche Vorprüfung kann nach einem Studium der Zahnmedizin von mindestens fünf Semestern abgelegt werden. Bei der Meldung hat der Studierende nachzuweisen, dass er die Naturwissenschaftliche Vorprüfung bestanden hat.
Die Zahnärztliche Vorprüfung umfasst folgende Fächer:
- Anatomie
- Physiologie
- Physiologische Chemie
- Zahnersatzkunde
Vorgehensweise
Der Antrag auf Zulassung zur Zahnärztlichen Vorprüfung ist schriftlich beim Vorsitzenden des Ausschusses für die Naturwissenschaftliche und Zahnärztliche Vorprüfung der Universität, an der Zahnmedizin studiert wird, zu stellen. Dieser entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist im ersten Prüfungshalbjahr bis zum 25. Januar und zur Prüfung im zweiten Prüfungshalbjahr bis zum 25. Juni beim Vorsitzenden einzureichen.
Folgende Nachweise über Lehrveranstaltungen sind zu erbringen:
Vorlesungen
- während eines Semesters
je eine Vorlesung über Histologie und Entwicklungsgeschichte - während zwei Semestern
je eine Vorlesung über Physiologie, Physiologische Chemie und Werkstoffkunde - während drei Semestern
eine Vorlesung über Anatomie
Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Praktika und Kursen
während eines Semesters
- anatomische Präparierübungen (Kursus der makroskopischen Anatomie)
- physiologisches Praktikum (Praktikum der Physiologie)
- physiologisch-chemisches Praktikum (Praktikum der Biochemie)
- mikroskopisch-anatomischer Kurs
- Kursus der technischen Propädeutik
- Phantomkurs der Zahnersatzkunde und
- ein weiterer Phamtomkurs der Zahnersatzkunde während der vorlesungsfreien Monate
Eine im Ausland vollständig bestandene, der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung verwandte und gleichwertige Prüfung kann als Ersatz der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung anerkannt werden.
Der Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen ist - formlos - beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 95, zu stellen, wenn der Antragsteller bereits zum Zahnmedizinstudium an einer Universität in Baden-Württemberg zugelassen ist oder seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat. Bei der zweiten Alternative ist nur eine vorläufige Anrechnung möglich. Bei Wohnsitz im Ausland, ist der Antrag an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Carl-August- Allee 2 in 99423 Weimar zu richten.
Dem Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Studienbuch, ggfs. Übersetzung
- Immatrikulationsnachweis im Fach Zahnmedizin, sofern bereits vorhanden
- Studiennachweise (Scheine und ggfs. Übersetzung)
- Äquivalenzbescheinigungen vom zuständigen Fachprofessor für bestimmte Fächer
Die Unterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. Die Originale werden wieder zurückgesandt.
Bei Anträgen auf Anrechnung von Studienleistungen eines im Ausland absolvierten Studiums sind die Nachweise im Original und amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Ein Anspruch auf Zuteilung eines Studienplatzes im Fach Zahnmedizin kann aus der Anrechnung bzw. Zusicherung nicht abgeleitet werden.
Für den Ablauf des Studiums und Durchführung der Prüfungen ist allein die Universität zuständig.
Ansprechpersonen
Studiensekretariate bzw. Sekretariate der Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses an den Hochschulen in Baden-Württemberg