Ausbildung und Approbation zur Zahnärztin / zum Zahnarzt
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.

Für den Ablauf des Studiums und die Durchführung der Prüfungen ist allein die Universität zuständig.
Ansprechpartner:
Studiensekretariate der Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses an den Hochschulen in Baden-Württemberg
Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg
Medizinische Fakultät der Universität Tübingen
Medizinische Fakultät der Universität Ulm
Fakultät für klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg

Zahnmedizinstudium in Deutschland
Naturwissenschaftliche Vorprüfung
Sie kann nach einem Studium der Zahnmedizin von 2 Semestern abgelegt werden.
Zahnärztliche Vorprüfung
Sie kann nach einem Studium der Zahnmedizin von 5 Semestern abgelegt werden.
Zahnärztliche Prüfung (Abschlussprüfung)
Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt (inländische Ausbildung)

Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
Postfach 800709
70507 Stuttgart
Telefonsprechzeiten
Derzeit stark eingeschränkt! Bitte benutzen Sie vorrangig E-Mail!
Di. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Do. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Eingangsbestätigungen versenden wir im Regelfall nicht, sondern wir melden uns, sofern Unterlagen fehlen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per Email unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.