Ausbildung und Approbation zur Zahnärztin / zum Zahnarzt
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie beim Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.

Für den Ablauf des Studiums und die Durchführung der Prüfungen ist allein die Universität zuständig.
Ansprechpartner:
Studiensekretariate der Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses an den Hochschulen in Baden-Württemberg
Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg
Medizinische Fakultät der Universität Tübingen
Medizinische Fakultät der Universität Ulm
Fakultät für klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg

Zahnmedizinstudium in Deutschland
Naturwissenschaftliche Vorprüfung
Sie kann nach einem Studium der Zahnmedizin von 2 Semestern abgelegt werden.
Zahnärztliche Vorprüfung
Sie kann nach einem Studium der Zahnmedizin von 5 Semestern abgelegt werden.
Zahnärztliche Prüfung (Abschlussprüfung)
Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt (inländische Ausbildung)

Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen
Postfach 102942
70025 Stuttgart
Telefonsprechzeiten
Derzeit stark eingeschränkt! Bitte benutzen Sie vorrangig E-Mail!
Di. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Do. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache kann nur nach Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.