Umwelttechnische Berufe - Umwelttechnologe / Umwelttechnologin

Umwelttechnologe / Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung - Umwelttechnologe / Umwelttechnologin für Wasserversorgung - Umwelttechnologe / Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Die Ausbildungsberufe Fachkraft für Abwassertechnik, Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft wurden mit Verordnung vom 22.12.2023 neu geordnet. Die neue Verordnung tritt zum 01.08.2024 in Kraft.

Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen haben eine Modernisierung der umwelttechnischen Berufe erforderlich gemacht. Nach 22 Jahren wurden die Ausbildungsordnungen aktualisiert und die Berufe mit neuen Abschlussbezeichnungen versehen.

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 12

Kerstin Seemann
76247 Karlsruhe
0721 926-8192
0721 93340212
kerstin.seemann@rpk.bwl.de

Slideshow

Weibliche Fachkraft für Abwassertechnik auf dem Gelände einer Kläranlage

Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung

Weibliche und männliche Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Links dahinter ein Lkw, im Hintergrund rechts liegt recyclebares Material

Umwelttechnologin / Umwelttechnologe für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Zwei Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik, die ein digitales Tablet verwenden, während sie an Rohrleitungen und Maschinen in der Werkstatt arbeiten.

Umwelttechnologin / Umwelttechnologe für Wasserversorgung

Was ist neu?

Anstelle der Zwischen- und Abschlussprüfung ist die „Gestreckte Abschlussprüfung“ (GAP) eingeführt worden, welche aus Teil 1 und Teil 2 besteht. Die GAP Teil 1 findet im dritten Ausbildungshalbjahr (also nach 12 bis 15 Monaten) statt und fließt mit 20 Prozent in die Abschlussprüfung (GAP Teil 2) ein.

Eine weitere wesentliche Veränderung bei den vier umwelttechnischen Berufen ist die Straffung der in allen Berufen gleich zu vermittelnden schwerpunktübergreifenden Berufsbildpositionen, welche die gemeinsame Ausbildungszeit um sechs Monate auf ein Jahr verkürzt. Hierdurch kann der Vermittlung von berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten in den einzelnen Berufen mehr Zeit eingeräumt werden.

Um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, wurden auch viele Inhalte aktualisiert. Im Grundsätzlichen wurden die umwelttechnischen Berufe an neue Technologien in einer digitalen Arbeitswelt angepasst.

Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen mit Ausbildungsrahmenplan vom 20.12.2023

Umsetzungshilfen des Bundesinstituts für berufliche Bildung

Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung
Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung
Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung arbeiten im Bereich von Entwässerungsnetzen sowie der Abwasser- und Klärschlammbehandlung in kommunalen und industriellen Kläranlagen.

Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit. Sie sind Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung:

  • planen, überwachen, steuern und dokumentieren die Prozessabläufe,
  • erkennen Störungen im Prozessablauf und leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein,
  • erkennen Gefährdungen im Arbeitsablauf und führen Schutzmaßnahmen durch,
  • führen Messungen und analytische Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle durch,
  • bedienen Anlagen und Geräte,
  • inspizieren und warten Maschinen, Geräte, Rohrleitungssysteme und bauliche Anlagen und halten diese instand,
  • kennen die Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom, beurteilen Störungen und führen elektrotechnische Arbeiten aus,
  • erfassen Daten, werten sie aus und nutzen die Prozessoptimierung,
  • überwachen und dokumentieren die Einhaltung rechtlicher Anforderungen,
  • arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst.

In der Ausbildung zur Umwelttechnologin und zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung wurden auch neue Bereiche aufgenommen. Hierzu gehört vor allem das neue Teilgebiet der Regenwasserbewirtschaftung, das den Beruf auf das Klimaanpassungsmanagement vorbereitet. Aber auch andere Themen wurden ergänzt bzw. stark ausgebaut. Die folgende Liste zeigt die Themen mit wesentlichen Änderungen:

  • Regenwasserbewirtschaftung,
  • Digitalisierung im Beruf und in der Ausbildung,
  • Rohstoffrückgewinnung,
  • neue Verfahren (z. B. 4. Reinigungsstufe),
  • Rohstoffrückgewinnung,
  • Energieeffizienz und Energie(rück)gewinnung.

Umwelttechnologen für Wasserversorgung arbeiten in kommunalen und industriellen Betrieben der Wasserversorgung.

Umwelttechnologen für Wasserversorgung führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.

Sie sind Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

Umwelttechnologen für Wasserversorgung:

  • steuern und kontrollieren technische Abläufe,
  • bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren die Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, -förderung, -speicherung und -verteilung,
  • legen Rohrleitungen, montieren und demontieren die Anlagen
  • überprüfen Kundenanlagen,
  • führen an den elektrischen Anlagen im Wasserwerk in begrenztem Umfang Schaltvorgänge und Reparaturen durch,
  • nehmen zur Eigenüberwachung des Lebensmittels "Trinkwasser" Proben, bestimmen in begrenztem Maße Qualitätsparameter und bewerten sie,
  • dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus,
  • erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig,
  • arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst,
  • wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an,
  • handeln kundenorientiert und wenden Informations- und Kommunikationstechniken an.

Im Beruf Umwelttechnologin/Umwelttechnologe für Wasserversorgung wurden speziell die Inhalte der berufsspezifischen Fachqualifikation modernisiert. Die Digitalisierung sowie die Umsetzung moderner, nachhaltiger Umweltkonzepte stehen dabei im Vordergrund. Auch wurde der Vermittlung der Grundlagen einer Fremdsprache mehr Aufmerksamkeit geschenkt.

Die Vermittlung von Handlungskompetenz ist Leitziel der Ausbildung, darauf basiert der Aufbau aller Curricula.

Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft arbeiten in Entsorgungsunternehmen, Verwertungs- und Beseitigungsanlagen, wie z.B. Glas- und Papierrecycling, Deponien, Kompostierungsanlagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen.

Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft führen ihre Arbeiten selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen durch. Sie beschaffen Informationen, planen und koordinieren ihre Arbeit. Dabei dokumentieren sie ihre Leistungen und ergreifen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit.

Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

  • nehmen Abfälle an,
  • identifizieren, untersuchen und deklarieren Abfälle,
  • ordnen Abfälle Entsorgungssystemen zu,
  • disponieren Behälter und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheitsvorschriften,
  • steuern und kontrollieren technische Abläufe,
  • bedienen, überwachen, inspizieren, warten und reparieren Anlagen der Abfallverwertung, Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung,
  • erkennen Betriebsstörungen und reagieren eigenständig,
  • dokumentieren Arbeits- und Betriebsabläufe und werten sie aus,
  • handeln kundenorientiert und wenden entsprechende Informations- und Kommunikationstechniken an,
  • arbeiten kosten-, umwelt- und hygienebewusst,
  • wenden unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements fachbezogene Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit an.

In der Ausbildung zur Umwelttechnologin und zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft wurden einige Inhalte aktualisiert. In Zukunft entfallen die Schwerpunkte „Logistik, Sammlung und Vertrieb“, „Abfallverwertung und -behandlung“ sowie „Abfallbeseitigung und -behandlung“ in der Abschlussprüfung, sodass die Auszubildenden künftig in allen Bereichen einsetzbar sind. Insgesamt findet eine Berücksichtigung der Digitalisierung statt.

Ein schulischer Abschluss als Voraussetzung zur Berufsausbildung ist nicht vorgeschrieben, ein Hauptschulabschluss wird jedoch dringend empfohlen.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie kann bei Realschulabgängern um ein halbes Jahr, bei Abiturienten um ein ganzes Jahr verkürzt werden.

Aufgrund einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind der zuständigen Stelle mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung auch die Ausbildungsnachweise vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Diese können als PDF-Dokument in die BitBW Cloud geladen werden. Der Link wird nach Eingang des Antrags auf Zulassung zugeschickt.

Die Unterlagen werden nach der Abschlussprüfung vernichtet.

Der Ausbildungsnachweis

​Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurde für Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 01.10.2017 abgeschlossen wurden, geregelt, dass im Ausbildungsvertrag festzulegen ist, in welcher Form die Ausbildungsnachweise geführt werden - schriftlich oder elektronisch (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 10 i.V.m. § 13 Satz 2 Nummer 7 Berufsbildungsgesetz).

Der zuständigen Stelle sind die Ausbildungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung vorzulegen ( § 43 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG).

Richtlinien für das Führen der Ausbildungsnachweise (pdf, 13 KB)
Hinweis zum Führen und zur Kontrolle der Ausbildungsnachweise (pdf, 12 KB)
Formblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 288 KB)
Deckblatt Ausbildungsnachweis (pdf, 457 KB)
Erklärung zum Führen und zur Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) (pdf, 9 KB)