Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Ausbildung im InlandLebensmittelchemie

Für die Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker / zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin sind die jeweiligen Bundesländer zuständig. In Baden-Württemberg ist die Ausbildung durch die Ausbildung- und Prüfungsordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (APrOLmChem) vom 23.03.2015 geregelt.