Zwei Kolleginnen arbeiten am Schreibtisch am Laptop und an Unterlagen, wie z.B. einer Statistik

Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 12

Diana Glinke
76247 Karlsruhe
0721 926-3299
0721 93340212
Diana.Glinke@rpk.bwl.de

Wichtige Information zur Fortbildungsprüfung!

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über eine bedeutsame Entwicklung bezüglich der Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt in Baden-Württemberg.

Der Bund beabsichtigt in naher Zukunft, spätestens im Jahr 2026, den Erlass einer bundeseinheitlichen Fortbildungsordnung, die die bisherige landesrechtlich geregelte Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt ersetzen wird.

Die bundesrechtlich geregelte Fortbildung wird zu einem Fortbildungsabschluss Bachelor Professional führen. Voraussichtlich müssen Lehrgänge, die zukünftig auf diesen Fortbildungsabschluss vorbereiten, im Gegensatz zu den bisherigen Lehrgängen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht erheblich aufgestockt werden. Detaillierte Aussagen hierzu sind erst möglich, wenn ein entsprechender Entwurf der Fortbildungsordnung erarbeitet wurde. Wir werden Sie zeitnah darüber informieren, sobald dies der Fall ist.

Eine solche bundesrechtliche Fortbildungsordnung wird mit dem Tag ihres Inkrafttretens die derzeit bestehende subsidiäre landesrechtliche Fortbildungsordnung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt außer Kraft setzen. Die Durchführung einer landesrechtlichen Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Stelle ist ab diesem Zeitpunkt dann rechtlich nicht mehr möglich. Die Aussicht auf eine solche bundesrechtliche Fortbildungsordnung hat damit bereits heute ganz praktische Konsequenzen.

Um auch zukünftig wie gewohnt qualitativ hochwertige und mit Blick auf die Verwaltungspraxis vor Ort bedarfsgerechte Lehrgänge und Qualifizierungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg anbieten zu können, haben sich alle in Baden-Württemberg tätigen Lehrgangsanbieter und das Regierungspräsidium Karlsruhe in Abstimmung mit dem Innenministerium darauf verständigt, die bisher noch auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) durchgeführte Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt nach dem Prüfungsdurchgang 2025/2026 zu kommunalisieren (die entsprechende Ausschreibung für die Fortbildungsprüfung 2025/2026 sowie deren Prüfungstermine finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe). Dies bedeutet, dass – zunächst zumindest für die Übergangszeit (also bis zum Abschluss der Prüfungen der bereits angelaufenen bzw. vor Inkrafttreten der bundesrechtlichen Fortbildungsordnung startenden Lehrgänge) – die baden-württembergischen Lehrgangsanbieter weiterhin alle Kurse in einem der bisherigen Praxis entsprechenden einheitlichen Format anbieten und durchführen werden. Hierzu werden die Anbieter eine gemeinsam abgestimmte Vereinbarung schließen. Dies betrifft grundsätzlich alle Lehrgangsformen der Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt unabhängig von Vollzeit, berufsbegleitenden Modellen oder Online-Kursen und umfasst alle Teilaspekte des Lehrgangs, insbesondere die Zulassung zur Fortbildung, die Zahl der Unterrichtseinheiten, die Lehrgangsinhalte, die Prüfungen, die Prüfungszeitpunkte und die Bewertung der Leistungen. Nach dem Inkrafttreten der Bundesverordnung soll eine erneute Absprache über das weitere Vorgehen erfolgen.

Die Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe auf der Grundlage des BBiG wird daher letztmalig am Prüfungstermin 2025/2026 (mündliche Prüfung Teil II voraussichtlich im September 2026) angeboten, unter der einschränkenden Voraussetzung, dass die bundesrechtliche Fortbildungsordnung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist. Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Prüfung anstehen, können nicht mehr vom Regierungspräsidium zum Lehrgang zugelassen werden. 

Zukünftig werden in Baden-Württemberg daher Lehrgänge und Prüfungen, die auf einen Prüfungstermin nach dem Durchgang 2025/2026 vorbereiten, auf der tarifrechtlichen Basis der Zweiten Prüfung nach der Entgeltordnung durch die Lehrgangsanbieter angeboten und durchgeführt.

Diese tarifrechtliche Qualifizierung entspricht in Inhalt und Umfang dem bisherigen Teil I sowie dem Fach Führungskompetenz aus Teil II der derzeitigen Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt.

Die bewährten Lehrgänge der bisherigen Lehrgangsanbieter gewährleisten dabei, dass bedarfsgerecht und passgenau auch weiterhin übergangslos der bislang starken Nachfrage des Arbeitsmarktes in Baden-Württemberg Rechnung getragen werden kann.

Die Ausbildereignung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist dann jedoch nicht mehr Bestandteil der Qualifizierung und muss bei Bedarf gesondert erworben werden.

Bitte beachten Sie, dass die tarifrechtliche Qualifizierung im Gegensatz zur Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt durch das Regierungspräsidium Karlsruhe voraussichtlich nicht mehr zu einer Hochschulzugangsberechtigung als beruflich Qualifizierte oder Qualifizierter führen und kein Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Anspruch genommen werden könnte.

Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Verwaltungsfachwirt/in vom 09.12.2013 i. d. F. vom 18.05.2017 (pdf, 82 KB)
Anmerkung:
Der in § 25 Abs. 2 Ziffer e) der Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt, Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung, genannte Hinweis auf die Einordnung des Abschlusses im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und das sich aus der Verknüpfung des DQR mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ergebende EQR-Niveau im Prüfungszeugnis ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Informationen für die Fortbildungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt - Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung (gültig für PO vom 09.12.2013) (pdf, 324 KB)

Prüfung 2024/2025

Schriftliche Prüfung
Teil I: 02., 03., 05., 09. und 10.12.2024
Teil II: 25.06.2025

Praktische Prüfung
Teil I:
09., 10. und 11.04.2025 (KA)
08.04.2025 (BK)
10.04.2024 (BL)
09.04.2025 (FN)
25.03.2025 (HN)
09. und 10.04.2025 (MA)
17., 18., 19. und 20.02.2025 (FR)
25. und 26.02.2025 (OG)
09., 10. und 11.04.2025 (VWA S)
09. und 11.04.2025 (VWA HDH)
07. und 10.04.2025 (VWA TÜ)

Teil II:
17., 18. und 19.09.2025 (KA)
16.09.2025 (BK)
18.09.2025 (BL)
29.07.2025 (FN)
16. und 17.09.2025 (HN)
08. und 09.07.2025 (MA)
24., 25., 28. und 29.07.2025 (FR)
14. und 15.07.2025 (OG)
17., 18. und 19.09.2025 (VWA S)
Im Zeitraum 15. bis 23.09.2025 (VWA HDH – genaue Terminierung erfolgt noch)
Im Zeitraum 15. bis 23.09.2025(VWA TÜ – genaue Terminierung erfolgt noch)

Ausschreibung (pdf, 144 KB)

Prüfung 2025/2026

Schriftliche Prüfung
Teil I:
01., 02., 04., 08. und 09.12.2025
Teil II: 24.06.2026

Praktische Prüfung
Teil I:
14., 15., 16. und 17.04.2026 (KA)
Februar 2026 (BAD, FR, OG)
April 2026 (BK, BL, HN, MOS, RV, MA, VWA S / TÜ)

Teil II:
15., 16., 17. und 18.09.2026 (KA)
Juli 2026 (BAD, FR, MA, MOS, OG, RV)
September 2026 (BK, BL, HN, VWA S / TÜ)

Ausschreibung (pdf, 136 KB)