Sachkundeschulungen und Fortbildungsangebote des Sachgebiets TierschutzSchlachtung von Gatterwild und ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern (Theorie und Praxis)
Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 von Gatterwild und ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern
Termin:
15. – 17.07.2026
in den Räumen des LAZBW in Aulendorf
(Landwirtschaftliches Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild u. Fischerei Baden-Württemberg, Atzenberger Weg 99, 88326 Aulendorf)
Um Gatterwild und ganzjährig im Freien gehaltene Rinder im Herkunftsbetrieb zu betäuben und zu töten, benötigen Sie spezielle Kenntnisse nach Tierschutzgesetz, nach der Tierschutzschlacht-Verordnung und nach der Verordnung (EG) 1099/2009 sowie Kenntnisse des Waffenrechts. Der Lehrgang vermittelt die notwendigen theoretischen Kenntnisse über Gatterwild und Rinder sowie die zulässigen Betäubungsverfahren.
Im Anschluss an den Lehrgang wird die theoretische Prüfung abgehalten (Theorie ohne Praxis – bitte beachten Sie, dass keine praktische Prüfung abgenommen wird).
Bitte klären Sie vor Anmeldung zum Sachkundelehrgang ab, ob das für Sie örtlich zuständige Veterinäramt innerhalb von 3 Monaten nach bestandener theoretischer Prüfung die praktische Prüfung abnehmen kann.
Voraussetzung für die Teilnahme: gültiger Nachweis über die vorhandene Waffensachkunde nach § 7 Waffengesetz (z.B. Jagdschein) und Nachweis über die Treffsicherheit (Formular „Schießnachweis“) bis spätestens 15.06.2026.
Mittwoch, 15.07.2026 - 1. Tag
Beginn um 09:00 Uhr
- Eröffnung und Begrüßung
- Tierschutzrechtliche Vorschriften
- Grundkenntnisse der Körperbau und Körperfunktionen
- Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere
- Handhabung und Pflege von Gatterwild und Rindern
ca. 12:30 - 13:15 Uhr
Mittagspause
ab 13:15 Uhr
- Ruhigstellung von Tieren
- Grundkenntnisse und Wirkungsweise der Bolzenschussbetäubung
- Kriterien einer korrekten Betäubung (Betäubungskontrolle) oder Tod
(Todesfeststellung) - Einhängen und Hochziehen von Gatterwild
- Korrektes Entbluten
Donnerstag, 16.07.2026 - 2. Tag
Beginn um 09:00 Uhr
- Grundkenntnisse der Wirkungsweise des Kugelschusses
- Waffenhandhabung und Ballistik
- Erfahrungsberichte aus der Praxis
ca. 12:30 - 13:15 Uhr
Mittagspause
ab 13:15 Uhr
- Demonstrationen von Schuss- und Entbluteposition
- Übung zur Handhabung des Bolzenschussapparates inkl. Schießübung
Bitte beachten Sie, dass direkt im Anschluss die schriftliche Prüfung stattfindet!
Freitag, 17.07.2026 - 3. Tag
ab ca. 8:00 Uhr
- Mündliche Prüfung
Ende gegen 14:00 Uhr
Bitte halten Sie sich für den Fall von Verzögerungen auch den frühen Nachmittag frei.
Maximale Teilnehmerzahl:
15 Personen
Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen.
Kurssprache und Prüfung (schriftlich und mündlich) in Deutsch!
Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.
Achtung!
Die Bescheinigung der theoretischen Schulung und Prüfung nach Art. 7 der VO (EG) Nr. 1099/2009 Personen ersetzt nicht den Sachkundenachweis. Sie beantragen mit der Bescheinigung der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung bei dem für Sie örtlich zuständigen Veterinäramt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt oder an die Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz des Regierungspräsidiums Tübingen.
Durchführung und Prüfungsvorsitz:
Regierungspräsidium Tübingen
3STV-Tierschutz
Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
07071 757-3516, stv-tsch@rpt.bwl.de
Kosten pro Teilnehmer:
550,00 € incl. Tagesverpflegung excl. Abendessen (ohne MwSt.)
Bitte beachten Sie folgendes:
Die Kursverpflegung in Form von Seminargetränken und dem Mittagessen der ersten beiden Seminartage sind in den Kosten enthalten. Übernachtung und Abendessen ist durch die Teilnehmer selbst zu organisieren.
Der Anspruch auf Zahlung der Schulungs-/Prüfungsgebühr entsteht mit der rechtsverbindlichen Anmeldung und wird mit dieser zur Zahlung fällig. Es wird eine gesonderte Zahlungsaufforderung versandt.
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis zu 14 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach sind die Teilnahmekosten vollumfänglich fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Regierungspräsidium Tübingen. Für jede Mahnung werden 3,– € als Mahngebühr erhoben.
Formular Schießnachweis
(Bitte ausdrucken, ausfüllen und an die Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz beim Regierungspräsidium Tübingen senden)
Kontakt
Kontakt
Regierungspräsidium Tübingen
Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz
Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de