Symbolbild Teilbereich

Aufteilung in Betrachtungsräume

 

Die Betrachtungsräume sind die räumliche Einheit zur Planung von strukturverbessernden Maßnahmen und für jedes Gewässer I. Ordnung nach fischökologischen Gesichtspunkten abgegrenzt. Soweit es ökologische Zusammenhänge gibt, gehören auch Abschnitte aus Gewässern II. Ordnung (Oberläufe, einmündende Nebengewässer) zu einem Betrachtungsraum. Sie sollen kontinuierliche Gewässerstrecken darstellen, damit das Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept anwendbar ist und grundsätzlich Strahlwirkungen genutzt werden können. Für das jeweils betrachtete Gewässer I. Ordnung endet ein Betrachtungsraum flussabwärts i. d. R. an der Wasserkörpergrenze.

Innerhalb der Betrachtungsräume wird das strukturelle Defizit erhoben und überschlägig ermittelt, in welchem Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur erforderlich sind. Da die Lebensqualität der Kleinlebewesen und Fische aber auch von weiteren Faktoren bestimmt wird, insbesondere der Wasserqualität, werden im zweiten Schritt diese Faktoren in die Betrachtung einbezogen und der notwendige strukturelle Maßnahmenumfang noch einmal angepasst. Dieser Maßnahmenumfang ist in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen 2021 der WRRL festgehalten der WRRL festgehalten.

Zum Download:

Betrachtungsräume (pdf, 11.1 MB)