Förderung für Schulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und Berufsbildungswerken nach § 28 LKJHG
Beschreibung
Gesetzliche Förderung der Personalkosten der Schulleiter und Lehrkräfte sowie der Sachkosten genehmigter privater Sonderschulen an anerkannten Heimen für Minderjährige und an Berufsbildungswerken.
Zielsetzung
Erhalt und Ausbau einer flächendeckenden Versorgung gemeinsam durch öffentliche und private Sonderschulen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe und Berufsbildungswerke.
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Heidemarie Menzel-Herr
0711 904-17140
heidemarie.menzel-herr@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Stefanie Fieß
0721 926-4505
stefanie.fiess@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Hermann Rickmers
0761 208-6086
hermann.rickmers@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Ulrike d'Ouvenou
07071 757-177586
ulrike.douvenou@rpt.bwl.de
Marcel Frey
07071 757-3858
marcel.frey@rpt.bwl.de