Ausbildung und Approbation zur Zahnärztin / zum Zahnarzt
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe beim Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständig für alle Regierungsbezirke in Baden-Württemberg.
Für den Ablauf des Studiums und die Durchführung der Prüfungen ist allein die Universität zuständig.
Ansprechpartner:
Studiensekretariate der Vorsitzenden des entsprechenden Prüfungsausschusses an den Hochschulen in Baden-Württemberg
Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg
Medizinische Fakultät der Universität Tübingen
Medizinische Fakultät der Universität Ulm
Fakultät für klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg
Zahnmedizinstudium in Deutschland
Naturwissenschaftliche Vorprüfung
Sie kann nach einem Studium der Zahnmedizin von 2 Semestern abgelegt werden.
Zahnärztliche Vorprüfung
Sie kann nach einem Studium der Zahnmedizin von 5 Semestern abgelegt werden.
Zahnärztliche Prüfung (Abschlussprüfung)
Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt (inländische Ausbildung)
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.1
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Postfach 800709
70507 Stuttgart
Zahnmedizinstudium Allgemein
Kontakt: bitte benutzen Sie vorrangig eine E-Mail
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Eingangsbestätigungen versenden wir im Regelfall nicht, sondern wir melden uns, sofern Unterlagen fehlen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.