Ausbildung und Approbation zur Zahnärztin / zum Zahnarzt ab dem 01.10.2021
Zahnmedizinstudium in Deutschland (ZApprO) ab dem 01.10.2021
Allgemeine Informationen
Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt
Formulare und Merkblätter
Approbationsordnung
Prüfungstermine
Prüfungsanmeldung „Zahnmedizin Online“ mit elektronischem Postfach
Im Juni 2019 hat der Bundesrat die Novellierung der seit 1955 geltenden Approbationsordnung für Zahnmedizin (ZÄPrO) beschlossen. Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) gilt für Studierende, die Ihr Studium der Zahnmedizin ab dem 1. Oktober 2021 aufnehmen.
Die neue ZApprO konkretisiert und erweitert in § 1 ZApprO künftig die Ausbildungsziele für das Studium der Zahnmedizin. Neben der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung soll die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung der Zahnheilkunde und die Befähigung zur Weiterbildung und Fortbildung ebenfalls Ausbildungsziel sein.
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95.1
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Zahnmedizinstudium Allgemein
Kontakt: bitte benutzen Sie vorrangig eine E-Mail
Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Eingangsbestätigungen versenden wir im Regelfall nicht, sondern wir melden uns, sofern Unterlagen fehlen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.
Die zahnmedizinische Ausbildung gliedert sich nun wie folgt:
- Insgesamt mindestens 5-jähriges Studium der Zahnmedizin mit wenigstens 5.000 Stunden
- Ausbildung in erster Hilfe
- Einmonatiger Pflegedienst
- Famulatur von vier Wochen und
- Zahnärztliche Prüfung in drei Abschnitten
Die Aufteilung in einen vorklinischen und klinischen Abschnitt des Zahnmedizinstudiums wie auch die naturwissenschaftliche und zahnärztliche Vorprüfung entfallen künftig.
Die neue ZApprO unterteilt das Studium nun in drei, anstatt wie bisher zwei, Abschnitte.
Der erste Abschnitt umspannt mindestens 2 Studienjahre und wird mit dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abgeschlossen. Dieser erste Teil ist als mündliche Prüfung abzulegen. Die Prüfung umfasst die sieben Fächer Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikro- und makroskopische Anatomie, Physiologie und zahnmedizinische Propädeutik.
Ab dem Frühjahr 2025 wird die Struktur des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung geändert. Dieser umfasst nunmehr vier Prüfungen: 3 Fächergruppen (Biochemie und Molekularbiologie zusammen mit Chemie, Mikroskopische und makroskopische Anatomie zusammen mit Biologie und Physiologie zusammen mit Physik) sowie die Einzelfachprüfung im Fach Zahnmedizinische Propädeutik.
Für Studierende, die bereits vor dem Frühjahr 2025 am Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung teilgenommen haben und diesen noch nicht vollständig abgeschlossen haben, gelten Übergangsregelungen.
Der zweite Abschnitt vermittelt eine praktische und theoretische präklinische Ausbildung am Phantom. Er wird frühestens ein Studienjahr nach dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung mit mündlich-praktischen Prüfungen im Fach Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopäde, Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie der Fächergruppe der Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration) abgeschlossen.
Der dritte und letzte Abschnitt wird frühestens 2 Studienjahre nach dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt. Neben einer schriftlichen Prüfung in 14 vornehmlich medizinisch ausgerichteten Fächern und Querschnittsbereichen werden am Ende des dritten Abschnitts auch mündlich-praktische Prüfungen in allen Fächern des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung, sowie zusätzlich den Fächern Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und zahnärztliche Radiologie abgehalten.
Mit Ablegen der Prüfung sollen die Studierenden abschließend nachweisen, dass sie die für den Beruf des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin notwendigen medizinischen Zusammenhänge verinnerlicht haben und über notwendige Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine zahnärztliche Versorgung – auch für spezielle Patientengruppen (u.a. junge und alte Menschen und Menschen mit Behinderungen) – verfügen.