Zahnmedizinstudierende mit Ausbildern

Ausbildung und Approbation zur Zahnärztin / zum Zahnarzt ab dem 01.10.2021

Zahnmedizinstudium in Deutschland (ZApprO) ab dem 01.10.2021

Allgemeine Informationen
Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt
Formulare und Merkblätter
Approbationsordnung
Prüfungstermine (wird ab ca. Mai 2023 verfügbar sein)
Prüfungsanmeldung „Zahnmedizin Online“ mit elektronischem Postfach

Im Juni 2019 hat der Bundesrat die Novellierung der seit 1955 geltenden Approbationsordnung für Zahnmedizin (ZÄPrO) beschlossen. Die neue Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) gilt für Studierende, die Ihr Studium der Zahnmedizin ab dem 1. Oktober 2021 aufnehmen.

Die neue ZApprO konkretisiert und erweitert in § 1 ZApprO künftig die Ausbildungsziele für das Studium der Zahnmedizin. Neben der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung soll die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung der Zahnheilkunde und die Befähigung zur Weiterbildung und Fortbildung ebenfalls Ausbildungsziel sein.

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt und Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
Postfach 800709

70507 Stuttgart


Zahnmedizinstudium Allgemein

Kontakt: bitte benutzen Sie vorrangig eine E-Mail

Antragsunterlagen bitte ausschließlich auf dem Postweg einreichen. Im Regelfall erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung bzw. Nachforderung fehlender Unterlagen. Allgemeine Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden. Konkrete antragsbezogene Nachfragen bitte per Email unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung sowie einer Rückrufnummer bei der jeweils zuständigen Ansprechperson.

Ansprechpersonen


Die zahnmedizinische Ausbildung gliedert sich nun wie folgt:

  • Insgesamt mindestens 5-jähriges Studium der Zahnmedizin mit wenigstens 5.000 Stunden
  • Ausbildung in Erster Hilfe
  • Einmonatiger Pflegedienst
  • Famulatur von vier Wochen und
  • Zahnärztliche Prüfung in drei Abschnitten

Die Aufteilung in einen vorklinischen und klinischen Abschnitt des Zahnmedizinstudiums wie auch die naturwissenschaftliche und zahnärztliche Vorprüfung entfallen künftig.

Die neue ZApprO unterteilt das Studium nun in drei, anstatt wie bisher zwei, Abschnitte.

Der erste Abschnitt umspannt mindestens 2 Studienjahre und wird mit dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abgeschlossen. Dieser erste Teil ist als mündliche Prüfung abzulegen. Die Prüfung umfasst die sieben Fächer Physik, Chemie, Biologie, Biochemie und Molekularbiologie, mikro- und makroskopische Anatomie, Physiologie und zahnmedizinische Propädeutik.

Der zweite Abschnitt vermittelt eine praktische und theoretische präklinische Ausbildung am Phantom. Er wird frühestens ein Studienjahr nach dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung mit mündlich-praktischen Prüfungen im Fach Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopäde, Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie der Fächergruppe der Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie und Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration) abgeschlossen.

Der dritte und letzte Abschnitt wird frühestens 2 Studienjahre nach dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abgelegt. Neben einer schriftlichen Prüfung in 14 vornehmlich medizinisch ausgerichteten Fächern und Querschnittsbereichen werden am Ende des dritten Abschnitts auch mündlich-praktische Prüfungen in allen Fächern des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung, sowie zusätzlich den Fächern Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und zahnärztliche Radiologie abgehalten.

Mit Ablegen der Prüfung sollen die Studierenden abschließend nachweisen, dass sie die für den Beruf des Zahnarztes bzw. der Zahnärztin notwendigen medizinischen Zusammenhänge verinnerlicht haben und über notwendige Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine zahnärztliche Versorgung – auch für spezielle Patientengruppen (u.a. junge und alte Menschen und Menschen mit Behinderungen) – verfügen.