Förderung kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF)
Beschreibung
Mit dem Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau ihrer Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, die Netzlücken in den Radnetzen zu schließen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Im Förderprogramm 2024-2028 sind über 900 Maßnahmen kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur enthalten. Städte, Gemeinden und Landkreise, die an dem Förderprogramm teilnehmen wollen, bewerben sich in einem dreistufigen Verfahren. Die Regierungspräsidien sind dabei als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsstellen die zentralen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Förderprogramm. Das Programm wird jährlich vom Ministerium für Verkehr (VM) fortgeschrieben.
Programm für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach LGVFG 2024-2028:
Regierungspräsidium Freiburg (PDF)
Regierungspräsidium Karlsruhe (PDF)
Regierungspräsidium Stuttgart (PDF)
Regierungspräsidium Tübingen (PDF)
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 45
Thomas Imminger
0711 904-14504
thomas.imminger@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 45
Adriane Arens
0721 926-3262
adriane.arens@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 45
Benedikt Edeler
0761 208-4451
benedikt.edeler@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Schritt für Schritt zur Förderung
- Programmanmeldung: Die Kommunen können Projekte bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres bei dem für sie zuständigen Regierungspräsidium zur Programmaufnahme anmelden. Das Regierungspräsidium prüft die Vorhaben und leitet sie an das VM weiter, welches über die Aufnahme in das Programm entscheidet.
- Antrag auf Förderung: In Stufe 2 reichen Kommunen, deren Vorhaben in das Programm aufgenommen worden sind, ihre Anträge zur Projektförderung beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Über den Antrag auf Förderung entscheidet das Regierungspräsidium.
- Bewilligung: Auf Antrag und bei Vorliegen der verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Bewilligung des genehmigten Vorhabens durch das Regierungspräsidium.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können die Stufen 2 und 3 zeitgleich umgesetzt werden.
Zielsetzung
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen durch den Bau und Ausbau des kommunalen Rad- und Fußverkehrsnetzes.
Wer kann einen Antrag stellen?
Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
Regelablauf gemäß VwV-LGVFG
Weitere Informationen
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm "Stadt und Land" | 258 KB | |
Anlage 1: Ziele-Indikatoren-System | 245 KB | |
Vorlage für Baustellenschild | png | 131 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Baustellenschild RadNETZ - 3 Zeilen | 2 MB | |
Baustellenschild RadNETZ - 4 Zeilen | 2 MB | |
Baustellenschild Radverkehr 2 Kommunen - 4 Zeilen | 2 MB | |
Baustellenschild Radverkehr - 3 Zeilen | 2 MB | |
Baustellenschild Radverkehr - 4 Zeilen | 2 MB | |
Baustellenschild RadNETZ 2 Kommunen – 4 Zeilen | 3 MB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Förderschild Radabstellanlage | 2 MB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Vorlage Bauausgabebuch | xlsx | 25 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-EntflechtG (VwV-GVFG alt) | 267 KB | |
Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-EntflechtG (VwV-GVFG alt) | 494 KB | |
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung | 326 KB |