Fahrradfahrer auf Radweg

Förderung kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF)

Beschreibung

Mit dem Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau ihrer Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, die Netzlücken in den Radnetzen zu schließen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 

Im Förderprogramm 2024-2028 sind über 900 Maßnahmen kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur enthalten. Städte, Gemeinden und Landkreise, die an dem Förderprogramm teilnehmen wollen, bewerben sich in einem dreistufigen Verfahren. Die Regierungspräsidien sind dabei als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsstellen die zentralen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Förderprogramm. Das Programm wird jährlich vom Ministerium für Verkehr (VM) fortgeschrieben.

 

Programm für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach LGVFG 2024-2028:

Regierungspräsidium Freiburg (PDF)

Regierungspräsidium Karlsruhe (PDF)

Regierungspräsidium Stuttgart (PDF)

Regierungspräsidium Tübingen (PDF)

 

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 45
Thomas Imminger
0711 904-14504
thomas.imminger@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 45
Adriane Arens
0721 926-3262
adriane.arens@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 45
Benedikt Edeler
0761 208-4451
benedikt.edeler@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 45
Lukas Volk
07071 757-3630
lukas.volk@rpt.bwl.de

Schritt für Schritt zur Förderung

  1. Programmanmeldung: Die Kommunen können Projekte bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres bei dem für sie zuständigen Regierungspräsidium zur Programmaufnahme anmelden. Das Regierungspräsidium prüft die Vorhaben und leitet sie an das VM weiter, welches über die Aufnahme in das Programm entscheidet.
  2. Antrag auf Förderung: In Stufe 2 reichen Kommunen, deren Vorhaben in das Programm aufgenommen worden sind, ihre Anträge zur Projektförderung beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Über den Antrag auf Förderung entscheidet das Regierungspräsidium.
  3. Bewilligung: Auf Antrag und bei Vorliegen der verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Bewilligung des genehmigten Vorhabens durch das Regierungspräsidium.

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können die Stufen 2 und 3 zeitgleich umgesetzt werden.

Zielsetzung

Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen durch den Bau und Ausbau des kommunalen Rad- und Fußverkehrsnetzes.

Wer kann einen Antrag stellen?

Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse

Regelablauf gemäß VwV-LGVFG

Weitere Informationen

BeschreibungDateitypGröße
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes(VwV-LGVFG) 2020 pdf 802 KB
Anlage 1a: Richtlinien über die Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten im Bereich kommunaler Straßenbau sowie Rad- und Fußverkehr pdf 234 KB
Anlage 1b: Richtlinien über die Berücksichtigung eines Wertausgleichs im Bereich Kommunaler Straßenbau sowie Rad- und Fußverkehr pdf 122 KB
Anlage 12: Ergänzende Richtlinien des Ministeriums für Verkehr (VM) zu der VwV-LGVFG über die Berücksichtigung des Stands der Technik bei Maßnahmen für den Rad- und Fußverkehr pdf 192 KB
Anlage 13.1: Anmeldung zur Programmaufnahme nach VwV-LGVFG Rad- und Fußverkehr (RuF) pdf 991 KB
Anlage 13.2: Kombinierte Anmeldung zur Programmaufnahme nach VwV-LGVFG Rad- und Fußverkehr (RuF) und der VV SP "Stadt und Land" ("S&L") pdf 2 MB
Anlage 13.3: Nachträgliche Anmeldung nach der Verwaltungsvereinbarung für das Sonderprogramm "Stadt & Land" (VV SP "S&L") pdf 706 KB
Anlage 14.1: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach VwV-LGVFG Rad- und Fußverkehr (RuF) pdf 2 MB
Anlage 14.2: Kombinierter Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach VwV-LGVFG Rad- und Fußverkehr (RuF) und VwV SP "Stadt und Land" ("S&P") pdf 1 MB
Anlage 17.1: Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-LGVFG Rad- und Fußverkehr (RuF) pdf 283 KB
Anlage 17.2: Kombinierter Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-LGVFG Rad- und Fußverkehr (RuF) und VwV SP "Stadt und Land" ("S&P") pdf 423 KB
Anlage 18.1: Verwendungsnachweis nach VwV-LGVGF Rad- und Fußverkehr (RuF) pdf 360 KB
Anlage 18.2: Kombinierter Verwendungsnachweis nach VwV-LGVFG Rad- und Fußverkehr (RuF) und VwV SP "Stadt und Land" ("S&L") pdf 1 MB
Anlage 19: Anlage zur VwV-LGVFG Pauschalsätze Rad- und Fußverkehr pdf 210 KB
Anlage 20: Anlage zur VwV-LGVFG über Klimamobilitätspläne pdf 1.021 KB
Anlage 21: Anforderungen an die Berechnung eines besonders positiven Beitrags zum Klimaschutz durch Einzelnachweis pdf 359 KB
Anlage 22: Besonders klimafreundliche Vorhaben mit vereinfachtem Verfahren pdf 365 KB