Förderung kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF)
Beschreibung
Mit dem Förderprogramm Rad- und Fußverkehr nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Landkreise, Städte und Gemeinden beim Um- und Ausbau ihrer Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, die Netzlücken in den Radnetzen zu schließen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Im Förderprogramm 2024-2028 sind über 900 Maßnahmen kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur enthalten. Städte, Gemeinden und Landkreise, die an dem Förderprogramm teilnehmen wollen, bewerben sich in einem dreistufigen Verfahren. Die Regierungspräsidien sind dabei als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsstellen die zentralen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Förderprogramm. Das Programm wird jährlich vom Ministerium für Verkehr (VM) fortgeschrieben.
Programm für die Anlage kommunaler Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach LGVFG 2024-2028:
Externer Link:Regierungspräsidium Freiburg (PDF)
Externer Link:Regierungspräsidium Karlsruhe (PDF)
Externer Link:Regierungspräsidium Stuttgart (PDF)
Externer Link:Regierungspräsidium Tübingen (PDF)
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 45
Thomas Imminger
Telefonnummer:0711 904-14504
E-Mail:abteilung4@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 45
Adriane Arens
Telefonnummer:0721 926-3262
E-Mail:abteilung4@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 45
Benedikt Edeler
Telefonnummer:0761 208-4451
E-Mail:abteilung4@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 45
Lukas Volk
Telefonnummer:07071 757-3630
E-Mail:abteilung4@rpt.bwl.de
Schritt für Schritt zur Förderung
- Programmanmeldung: Die Kommunen können Projekte bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres bei dem für sie zuständigen Regierungspräsidium zur Programmaufnahme anmelden. Das Regierungspräsidium prüft die Vorhaben und leitet sie an das VM weiter, welches über die Aufnahme in das Programm entscheidet.
- Antrag auf Förderung: In Stufe 2 reichen Kommunen, deren Vorhaben in das Programm aufgenommen worden sind, ihre Anträge zur Projektförderung beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Über den Antrag auf Förderung entscheidet das Regierungspräsidium.
- Bewilligung: Auf Antrag und bei Vorliegen der verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Bewilligung des genehmigten Vorhabens durch das Regierungspräsidium.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können die Stufen 2 und 3 zeitgleich umgesetzt werden.
Zielsetzung
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Kommunen durch den Bau und Ausbau des kommunalen Rad- und Fußverkehrsnetzes.
Wer kann einen Antrag stellen?
Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse
Regelablauf gemäß VwV-LGVFG

Weitere Informationen
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Link auf Datei: Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm "Stadt und Land" | 258 KB | |
Link auf Datei: Anlage 1: Ziele-Indikatoren-System | 245 KB | |
Link auf Datei: Vorlage für Baustellenschild | png | 131 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Link auf Datei: Baustelleninfotafeln LGVFG RuF (.zip, 9,5 MB) | zip | 9 MB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Link auf Datei: Vorlage Bauausgabebuch | xlsx | 25 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Link auf Datei: Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-EntflechtG (VwV-GVFG alt) | 267 KB | |
Link auf Datei: Antrag auf Abschlagszahlung nach VwV-EntflechtG (VwV-GVFG alt) | 494 KB | |
Link auf Datei: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung | 326 KB |