Meisterprüfung im Gartenbau
Die Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart führen jährlich Meisterprüfungen im Gartenbau durch.
Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind, die Aufgaben einer/eines Gärtnermeisterin/Gärtnermeisters als Fach- und Führungskraft vorzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Meisterprüfung wird derjenige zugelassen, der
- nach seiner Abschlussprüfung 24 Monate Tätigkeit im Gartenbau nachweisen kann oder
- nach seiner Abschlussprüfung in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf 36 Monate Tätigkeit im Gartenbau nachweisen kann oder
- ohne landwirtschaftliche Ausbildung fünf Jahre Tätigkeit im Gartenbau nachweisen kann
Prüfungsinhalte
Die Inhalte der Gärtnermeisterprüfung sind in der "Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin" geregelt.
Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung erfolgt durch den Besuch der einjährigen Fachschule für Gartenbau. Teilweise werden auch spezielle Vorbereitungskurse angeboten ...
... für die Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Garten- und Landschaftsbau und Gemüsebau (Regierungsbezirk Karlsruhe)
Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau
Diebsweg 2
69123 Heidelberg
06221/7484-10
poststelle@lvg.bwl.de
... für die Fachrichtungen Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, Staudengärtnerei und Zierpflanzen (Regierungsbezirk Stuttgart)
Universität Hohenheim
Staatsschule für Gartenbau und Landschaftsbau
70593 Stuttgart-Hohenheim
0711/4592726
sgartbau@uni-hohenheim.de
... für die Fachrichtungen Obstbau
Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau
Traubenplatz 5
74189 Weinsberg
07134/5040
schule@lvwo.bwl.de
Anmeldungs-Unterlagen zur Meisterprüfung
Titel | Dateityp | Größe |
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Meisterprüfung Gärtner/in | 315 KB | |
Meisterprüfung Gärtner/in | 10 KB | |
Meisterprüfung Gärtner/in | 78 KB |
Kontakt
Regierungspräsidium KarlsruheAnja Hellmann Referat 31 | Regierungspräsidium StuttgartHubert Sauber Referat 31
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