Förderung Breiten- und Freizeitsport
Wie erfolgt die Förderung?
Die Zuwendungen werden vom Landessportverband bis spätestens 31. März des Jahres, in dem die Förderung erfolgen soll, beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt, das landesweit für die Bewilligung zuständig ist.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Verbänden des Sports die Fördermittel global zur Verfügung. Aus den ihnen überlassenen Kontingenten gewähren diese Institutionen der Sportselbstverwaltung den einzelnen Sportvereinen usw. Zuschüsse für deren Sportstättenbau und für andere Zwecke und verwenden einen Teil der Mittel auch selbst zur Finanzierung ihrer eigenen Aufwendungen.
Zielsetzung
Stärkung der gesellschaftlichen Eigenkräfte im Bereich Sport.
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Mirella Rubel
0721 926-2325
mirella.rubel@rpk.bwl.de
Wer kann Zuwendungen erhalten?
Landessportverband Baden-Württemberg, Sportbünde, Sportfachverbände und Sportvereine (sofern die Gemeinnützigkeit besteht).
Wo sind die Anträge zu stellen?
Die Anträge sind beim Landessportverband zu stellen.