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Datenschutzhinweise bei Presse- und Bürgeranfragen

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung zur Beantwortung von Anfragen der Presse und von Bürgerinnen und Bürgern durch das Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
07071 757 3009
07071 757-3190
pressestelle@rpt.bwl.de

Kontakt

Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums Tübingen erreichen Sie unter:

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
datenschutz@rpt.bwl.de

Datenschutzerklärung der Regierungspräsidien

Weitere Informationen

Wenn Sie als Vertreterin / Vertreter der Presse oder als Bürgerin / Bürger eine Anfrage an uns richten oder eine Auskunft wünschen, erheben wir folgende Informationen:

  •     Vorname, Nachname,
  •     das Presseorgan, für das Sie tätig sind,
  •     eine gültige E-Mail-Adresse,
  •     Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO zur Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlich.

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der geltenden Datenschutzbestimmungen zur Verwaltung des Schriftguts der Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg für zehn Jahre gespeichert und danach gelöscht. Ausnahmsweise werden die Daten nicht gelöscht, wenn wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen worden ist.

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, Sie haben nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung gegeben oder die Weitergabe ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Regierungspräsidium Tübingen übertragen wurde.

 Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden.