Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Mit dem Ausgleichstock helfen wir bei der Realisierung unverzichtbarer kommunaler Infrastrukturmaßnahmen. Besonders Schulen und Kindergärten sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge konnten dieses Jahr gefördert werden.“
Unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser hat der Verteilungsausschuss „Ausgleichstock“ beim Regierungspräsidium Tübingen am 23.06.2023 über das Förderprogramm für das Jahr 2023 entschieden. Insgesamt 30,2 Millionen Euro wurden im Regierungsbezirk Tübingen verteilt.
„Gerade in der derzeitigen, finanziell angespannten Situation unterstützen wir Kommunen über den Ausgleichstock, dort wo es möglich ist“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. In finanzschwachen Städten und Gemeinden können viele Maßnahmen nur mit Zuschüssen aus dem Ausgleichstock verwirklicht werden, da sie die finanzielle Leistungskraft der einzelnen Kommunen auf Dauer übersteigen. „Der Ausgleichstock dient dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen“, so der Tübinger Regierungspräsident.
Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Baden-Württemberg vor allem die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im Ländlichen Raum und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Regierungsbezirk Tübingen. Gefördert werden neben dem Neubau von öffentlichen Einrichtungen auch dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an bestehenden öffentlichen Gebäuden.
Investitionsschwerpunkt: Schulen und Kindergärten sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge
In den wichtigen Pflichtaufgabenbereich „Bau und Sanierung von Schulen sowie von Kindergärten und Kinderkrippen“ mit dem Schwerpunkt „Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder“ fließen rund 13,4 Millionen Euro, was über 44 Prozent der Zuschüsse entspricht. Weitere Förderschwerpunkte stellen die Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge mit 5,96 Millionen Euro, der Straßenbau mit 2,39 Millionen Euro, die Sportstätten mit 2,14 Millionen Euro, der Breitbandausbau und der Ausbau des Glasfasernetzes mit 1,95 Millionen Euro sowie die Sanierung und der Neubau von Rathäusern mit 1,83 Millionen Euro dar.
Hintergrundinformationen:
In jedem Regierungsbezirk wurde für die Verteilung der Ausgleichstockmittel ein Verteilungsausschuss gebildet, welcher über die jährliche Verteilung der Mittel im jeweiligen Regierungsbezirk entscheidet. In diesem Verteilungsausschuss haben Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen, des Gemeinde-, des Städte- sowie des Landkreistags Sitz- und Stimmrecht. Den Vorsitz führt Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Im Regierungsbezirk Tübingen steht für das Förderjahr 2023 aus dem Ausgleichstock ein Volumen von 30,2 Millionen Euro zur Verfügung. 140 Gemeinden haben 144 Anträge mit einer Antragssumme von rund 52,6 Millionen Euro gestellt. Insgesamt acht Anträge konnten nicht berücksichtigt werden.
Unter den Zuschussempfängern sind Kleinstgemeinden wie auch Städte vertreten. Die kleinste bezuschusste Gemeinde hat 291 Einwohner und die größte bezuschusste Stadt knapp 44.000 Einwohner. Das Spektrum bei Zuschusshöhe und Zuschusszweck reicht von 15.000 Euro für die Beteiligung am Bau eines Naturkindergartens über 400.000 Euro für den Neubau einer Sporthalle bis hin zu den beiden diesjährigen Spitzenreitern mit jeweils 580.000 Euro für einen Teilneubau und Sanierung einer Grundschule sowie für den Neubau eines Kinderhauses.
Eine Förderung durch Mittel aus dem Ausgleichstock setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.
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