Pressemitteilung

A 8; Seitenstreifennutzung zwischen dem AK Stuttgart und AS Stuttgart-Möhringen

Freigabe des Seitenstreifens vermeidet lange Stauzeiten ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

​In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass die Nothalte- und Pannenbuchten auf der A 8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen missbräuchlich dazu genutzt werden, um Pausen einzulegen oder um zu telefonieren. Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann der Seitenstreifen in diesem Autobahnabschnitt dann nicht zur temporären Nutzung freigegeben werden. In einem solchen Fall stehen hunderte Fahrzeuge „unnötig“ im Stau.

Die Seitenstreifen zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen können zur temporären Nutzung freigegeben werden, wenn an definierten Messquerschnitten im betroffenen Autobahnabschnitt bestimmte Verkehrswerte überschritten sind. Allerdings muss aus Gründen der Verkehrssicherheit gewährleistet sein, dass der freizugebende Seitenstreifen frei von Personen, Pannenfahrzeugen und Hindernissen ist.

 

Von der Hindernisfreiheit des Seitenstreifens überzeugen sich die Mitarbeiter der Verkehrsrechnerzentrale – unmittelbar vor jeder Seitenstreifenfreigabe – per Fernbeobachtung über Kameras.

 

Auch die Nothalte- und Pannenbuchten dürfen zum Zeitpunkt der Freigabe nicht belegt sein. Bei einer belegten Bucht muss unterschieden werden, ob eine Panne vorliegt, oder ob dort aus anderen Gründen angehalten wurde. Steht ein Fahrzeug in der Nothaltebucht und liegt dabei offensichtlich keine Panne vor, informiert die Verkehrsrechnerzentrale die Polizei. Eine Polizeistreife überprüft dann den Verkehrsteilnehmer und fordert ihn ggf. auf, die Nothalte- und Pannenbucht umgehend zu verlassen. Daraufhin prüfen die Mitarbeiter der Verkehrsrechnerzentrale erneut die Hindernisfreiheit.

 

Aufgrund des wiederholten Fehlverhaltens bittet das Regierungspräsidium die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Nothalte- und Pannenbuchten – wie es die Straßenverkehrsordnung regelt – tatsächlich nur im Notfall oder bei einer Panne zu nutzen.

 

Informationen zu den Verkehrszuständen in Baden-Württemberg können unter www.svz-bw.de abgerufen werden.


Hintergrundinformation:
Die temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) wirkt sich positiv auf den Verkehrsfluss und -ablauf aus und hat zudem eine deutliche Verringerung von Rückstauungen zur Folge. Durch die Verringerung von Verkehrsdichte und zulässiger Höchstgeschwindigkeit beim TSF-Betrieb sinken die Unfallwahrscheinlichkeit sowie die Gefahr von schwerwiegenden Auffahrunfällen auf das Stauende. Die Erfahrungen zeigen, dass die Verkehrssicherheit durch eine solche temporäre Seitenstreifennutzung nicht beeinträchtigt ist, da auch bei der Benutzung der temporären Seitenstreifenfreigabe Nothalte- und Pannenbuchten zur Verfügung stehen.

 

Eine temporäre Freigabe des Seitenstreifens auf Autobahnen und eine Nutzung als zusätzlicher Seitenstreifen ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um situationsgerecht die Kapazität eines überlasteten Streckenabschnittes zeitlich befristet zu erhöhen. Insbesondere auf Autobahnabschnitten mit sehr hohem Verkehrsaufkommen kann dadurch das Störungspotential reduziert werden. Dabei ist es unerlässlich, dass alle Fahrstreifen von den Verkehrsteilnehmern gleichmäßig genutzt werden.

 

Ein Seitenstreifen darf nur dann temporär befahren werden, wenn er explizit durch Beschilderung (StVO-Zeichen) freigegeben wurde. In dem Streckenabschnitt der A 8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen sind die vorhandenen Fahrspuren bei einem durchschnittlichem täglichem Verkehr (DTV) von fast 100.000 Kfz / 24 Stunden vor allem zur Hauptverkehrszeit überlastet. Ein weiterer Ausbau dieses Streckenabschnittes ist in naher Zukunft nicht zu erwarten. Um den Verkehr insbesondere in der Hauptverkehrszeit dennoch „am Laufen zu halten“, wurde dort vor zwei Jahren eine temporäre Seitenstreifenfreigabe eingerichtet.


Hinweis für die Redaktionen:
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