Ab Montag, 19. April sollen die baden-württembergischen Schulen aus dem Fernunterricht in den Wechselunterricht oder Präsenzunterricht übertreten. Fernunterricht bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler über digitale Endgeräte oder Grundschülerinnen und Grundschüler auch mittels Lernpaketen zu Hause beschult werden. Seit dem Unterrichtsbeginn nach den Osterferien am 12. April ist der Fernunterricht in Baden-Württemberg fast durchgängig verpflichtend.
Am kommenden Montag soll der Fernunterricht jetzt vom Wechselunterricht abgelöst werden. Beim Wechselunterricht werden 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Schule unter Wahrung von Hygienevorschriften, Maskenpflicht und Abstandsregeln vor Ort in den Schulen in Präsenz unterrichtet, während die andere Hälfte Fernunterricht zumeist über digitale Endgeräte zuhause erhält.
Ausgenommen von dieser Einführung des Wechselunterrichts sind die Abschlussklassen der jeweiligen Schularten und Schulen sowie die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung. Für die Abschlussklassen entscheidet die jeweilige Schulleitung, welche Unterrichtsanteile als Präsenzunterricht bzw. als Fernunterricht angeboten werden.
Die SBBZ bleiben mit Blick auf den erhöhten Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler durchgehend vor Ort geöffnet und bieten Präsenzunterricht an. Statt Wechselunterricht ist auch an den anderen Schulen Präsenzunterricht möglich, wenn sich das mit dem Hygienekonzept und den Abstandregelungen an einer Schule vereinbaren lässt. Die Entscheidung darüber, ob Wechsel- oder Präsenzunterricht eingerichtet wird, obliegt der jeweiligen Schulleitung vor Ort.
Mit dem Einstieg in den Wechselunterricht einher geht in den baden-württembergischen Schulen die Einführung verpflichtender Schnelltests für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, deren negativer Ausgang Zugangsvoraussetzung für den Präsenzunterricht und die Notbetreuung sein wird. Näheres zu dieser Testung regeln die Schulträger und Schulen vor Ort.