Pressemitteilung

Änderungsverordnung für den Naturpark „Obere Donau“ in Kraft

Durch die Gebietserweiterung umfasst der Naturpark von nun an 149.193 ha statt bislang 135.019 ha.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Naturparkverordnung „Obere Donau“ geändert. Nun ist der Naturpark um die Gemeinde Geisingen und um den bisher nicht einbezogenen Teil der Gemeinde Immendingen erweitert. Die Änderung beinhaltet zudem eine Ausweisung von Zonen für Windenergieanlagen.

Die Gemeinden Geisingen und Immendingen liegen nun jeweils mit ihren kompletten Gemarkungen im Naturpark „Obere Donau“. Die Gemeinden hatten die entsprechende Änderung der Naturparkverordnung beim Regierungspräsidium Tübingen beantragt. Durch die Gebietserweiterung umfasst der Naturpark von nun an 149.193 ha statt bislang 135.019 ha.

 

Landschaftlich sehr wertvolle Gebiete und verschiedene Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete kommen durch die Erweiterung hinzu. Die Landschaft um Geisingen und Immendingen wird neben dem Donautal insbesondere durch das Aitrachtal geprägt. Beide Täler stellen eine durch die Urdonau geprägte Landschaftsform dar. Auch die Zeugnisse des Hegau-Vulkanismus wie der Wartenberg oder der Höwenegg prägen die Landschaft.

 

Neben der Erweiterung beinhaltet die Verordnung Zonen für Windenergieanlagen auf den Gemarkungen der Gemeinden Bingen und Winterlingen. Dadurch ist der Bau von Windenergieanlagen in diesen Gebieten mit der Naturparkverordnung vereinbar. Eine Entscheidung über die rechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen an diesen Standorten ist damit aber nicht verbunden. Diese muss vielmehr in einem separaten immissionsschutzrechtlichen Verfahren überprüft werden. Die Zonen für die Windkraft erstrecken sich auf einer Fläche von insgesamt 434,36 ha.

 

Der Verordnungsentwurf lag in der Zeit vom 15. August 2017 bis 15. September 2017 bei den Landratsämtern Sigmaringen, Biberach, Tuttlingen und Zollernalbkreis zur Einsichtnahme aus. In dieser Zeit konnten Bedenken und Anregungen geäußert werden.

 

Hintergrundinformationen:
Naturparke sind großräumige, überwiegend naturschutzrechtlich geschützte Gebiete, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen Gegebenheiten besonders für die Erholung eignen. Die Landschaft soll erhalten und gleichzeitig für einen nachhaltigen Tourismus genutzt werden.

Der Naturpark „Obere Donau“ umfasst Teile der Landkreise Tuttlingen, Sigmaringen, Zollernalb und Biberach. Zuständig für das Verordnungsverfahren ist regierungsbezirksübergreifend das Regierungspräsidium Tübingen. Verwaltet wird der Naturpark vom gleichnamigen Verein mit Sitz in Beuron (Landkreis Sigmaringen). Vereinsvorsitzender ist der Tuttlinger Landrat Stefan Bär.

In den Gemeinden Geisingen und Immendingen befinden sich die Naturschutzgebiete Unterhölzer Wald, Stäudlin-Hornenberg, Albtrauf Baar, Höwenegg sowie Schopfeln-Rehletal und die Landschaftsschutzgebiete Pfaffental und Wartenberg.

 

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