Pressemitteilung

Alexander Wolny leitet ab 1. Dezember das Kreislaufwirtschaftsreferat des Regierungspräsidiums Tübingen

​Ab sofort übernimmt Alexander Wolny die Referatsleitung „Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft“ des Regierungspräsidiums Tübingen. Der Jurist ist seit 2014 im Regierungspräsidium Tübingen tätig und war zuletzt Leiter des Referats „Recht, Planfeststellung“ sowie der „Stabsstelle Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“.

Regierungspräsident Klaus Tappeser übergibt die Leitung des Referats „Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft“ zum 1. Dezember 2019 an Alexander Wolny. „Aufgrund seiner großen Berufserfahrung ist Alexander Wolny bestens für die neue Aufgabe geeignet“, so Klaus Tappeser. „Es ist gut, dass wir das Kreislaufwirtschaftsreferat übergangslos und wieder mit einer hohen fachlichen Kompetenz besetzen können.“

Der 45-jährige Jurist übernimmt die Nachfolge von Dr. Michael Fischer, der die Leitung des Referats „Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen“ des Regierungspräsidiums Tübingen wahrnimmt. Sein Studium der Rechtswissenschaften hat Alexander Wolny in Tübingen und Freiburg absolviert, für das Referendariat wechselte er nach Meiningen in Thüringen. 2003 folgte sein Einstieg in die baden-württembergische Landesverwaltung. Dabei sammelte er bei seinen Arbeitsstationen im Regierungspräsidium Freiburg, dem Landratsamt Zollernalbkreis sowie dem damaligen Ministerium für Inneres, dem Ministerium für Umwelt und Verkehr und schließlich dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vielfältige Erfahrungen in einem breiten Themenspektrum.

Seit 2014 ist der gebürtige Riedlinger mit Leitungsfunktion am Regierungspräsidium Tübingen tätig, zuletzt als Referatsleiter für das Referat „Recht, Planfeststellung“ sowie der Stabsstelle „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit“.

Hintergrundinformation:
Das Referat „Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft“ des Regierungspräsidiums Tübingen ist zuständig für Deponien, für große Abfallbehandlungsanlagen der Entsorgungswirtschaft sowie für Anlagen zur Intensivtierhaltung und für Schlachthöfe. Dabei liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Durchführung notwendiger Genehmigungsverfahren sowie der Beratung der Betreiber und die Überwachung der Anlagen.

Im Rahmen des gesetzlichen Mutterschutzes zählt die Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten sowie die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften für schwangere und stillende Frauen in Betrieben und Verwaltungen ebenfalls zu den Aufgaben. Schließlich fällt die landesweite Zuständigkeit für die Anerkennung von Fachkundelehrgängen für Entsorgungsfachbetriebe sowie für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen in das Aufgabenspektrum des Referats.

Bild: Alexander Wolny, Leiter des Referats „Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft“; © Regierungspräsidium Tübingen.

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