Pressemitteilung

Aus Drei wird Vier! Erweiterung der länderübergreifenden Kooperation des Mess- und Eichwesens im Südwesten stärkt den Verbraucherschutz

​Bereits seit 2013 arbeiten das Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg, die Hessische Eichdirektion und das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz erfolgreich im Rahmen einer Selbstverpflichtung zusammen. Nun schließt sich das Eichwesen des Saarlandes an.

Mehr als 100 Millionen eichpflichtige Messgeräte deutschlandweit – allein diese Zahl verdeutlicht die Bedeutung des Mess- und Eichwesens.
„Mit dem Beitritt der Eichbehörde des Saarlandes wird der Informations-, Wissens- und Erfahrungsaustausch erweitert und damit der Verbraucherschutz gestärkt“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser anlässlich der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

Ziel der länderübergreifenden Zusammenarbeit ist es, die Arbeit der Mess- und Eichverwaltungen kontinuierlich zu verbessern und sich gemeinsam zukünftigen Herausforderungen zu stellen. Austausch und Vernetzung sind zentrale Bestandteile der Vereinbarung. Die gemeinsame Ausbildung der Eichbeamten, die gegenseitige Nutzung und Beschaffung von Prüfausrüstung sowie ein abgestimmtes Leistungsangebot verringern die personellen und finanziellen Aufwendungen der Kooperationspartner und garantieren ein einheitliches Vollzugshandeln.

Digitalisierung, technologischer Fortschritt und zunehmend komplexere Informations- und Kommunikationstechniken stellen die Eichbehörden vor neue Herausforderungen. Zukunftsfähige Mobilität beispielsweise setzt auf Elektro- und Wasserstofffahrzeuge mit der dazugehörigen E-Ladesäulen-Infrastruktur und Wasserstofftankstellen. „Die Technologien werden immer komplexer, ein länderübergreifendes Zusammenwirken umso wichtiger“. so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Mit der Konformitätsbewertung vor dem Inverkehrbringen von Messgeräten sowie dem Eichwesen und der Marktüberwachung ist das staatliche Mess- und Eichwesen der Garant für das gegenseitige Vertrauen der Kunden und Hersteller. Es gewährleistet Markttransparenz und fairen Wettbewerb, gekoppelt mit dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als Käufer von gemessenen Waren und Dienstleistungen.

Hintergrundinformationen
Der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg des Regierungspräsidiums Tübingen ist für das ganz Land Baden-Württemberg zuständig. Zu seinen Aufgaben zählt insbesondere die Eichung und Prüfung von Messgeräten. Damit sorgt er für das richtige Maß, für richtiges Messen und die Einhaltung der Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes.

Seit 2013 arbeitet der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg erfolgreich mit der Hessischen Eichdirektion und dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zusammen. Mit dem Beitritt des Saarlandes zur bestehenden Drei-Länder-Kooperation profitieren alle Kooperationspartner wechselseitig von den Erfahrungen und Kenntnissen der Mitunterzeichner. Im Ergebnis werden Ressourcen gespart und ein verlässlicher Verbraucherschutz und einheitlicher Vollzug im Südwesten Deutschlands garantiert.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Ellen Siegel, Pressesprecherin, Tel.: 07071 757-3131, gerne zur Verfügung.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7