Ausgleichstock: Regierungspräsidium Karlsruhe vergibt in erster Verteilungsrunde rund 19,1 Millionen an 39 Gemeinden

Förderschwerpunkte sind Kindertagesstätten sowie Beschaffungen und Baumaßnahmen im Bereich der Feuerwehr

Waage vor blauem Hintergrund

Am 3. Juli 2023 fand unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder die erste Verteilungsrunde des Ausschusses für die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Programmjahr 2023 statt.

In der ersten Verteilungsrunde bewilligte der Ausschuss Investitionshilfen von insgesamt 19,1 Millionen Euro an 39 Gemeinden. Damit werden 39 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 85,89 Millionen Euro gefördert, die der Herstellung oder der Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen.

Die Förderschwerpunkte liegen mit einem Gesamtbetrag von rund 6,12 Millionen Euro bei den Kindertagesstätten, gefolgt von Beschaffungen und Baumaßnahmen im Bereich der Feuerwehr mit rund 5,4 Millionen Euro.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder ging zu Beginn der Sitzung zunächst auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinden ein. „Trotz der seit nunmehr drei Jahren anhaltenden Krisenlage durch Covid-19 und den im vergangenen Jahr von Russland begonnenen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind bei den antragstellenden Gemeinden überwiegend solide wirtschaftliche Verhältnisse festzustellen. Die Verschuldung konnte wegen nicht benötigter Kreditaufnahmen vielerorts reduziert werden. Darüber hinaus verfügen viele Gemeinden aufgrund guter Jahresabschlüsse über hohe liquide Eigenmittel. Durch die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise und den Problemen in den globalen Lieferketten sind deutliche Preissteigerungen bei den investiven Vorhaben erkennbar.“, fasste Sylvia M. Felder die Lage der Kommunen zusammen.

Nach den Ergebnissen der jüngsten Steuerschätzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Mai 2023 würden sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen schlechter, als noch in der Schätzung im November 2022 erwartet, entwickeln. Die Steuereinnahmen von 2023 bis einschließlich 2027 sollen im Vergleich zu der Schätzung aus dem vergangenen November insgesamt durchschnittlich um rund 30 Milliarden Euro pro Jahr geringer ausfallen. Bezogen auf die Kommunen werde erwartet, dass die Steuereinnahmen um durchschnittlich rund 2,7 Milliarden Euro jährlich niedriger liegen.

Die Differenz resultiert zu einem Großteil aus den Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Jahressteuergesetzes 2022 und des Inflationsausgleichsgesetzes. 

Die geförderten Einzelmaßnahmen sind der angehängten Liste zu entnehmen.

Hiervon entfallen auf die Gemeinden im Landkreis

Calw                                                      731.000 € 
Freudenstadt2.500.000 € 
Karlsruhe3.513.000 €
Neckar-Odenwald-Kreis3.924.000 €
Rastatt3.275.000 €
Rhein-Neckar-Kreis5.160.000 €
 19.103.000 €


Was ist der Ausgleichstock?

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 120 Millionen Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden. Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.

Anhang:
Übersicht Verteilung Ausgleichstock 1. Verteilungsrunde 2023 (pdf, 172 KB)

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