Das Regierungspräsidium Tübingen teilt mit, dass ab Montag, 29. März 2021 Lärmschutzwandelemente des Tunnels Dußlingen an der B 27ausgetauscht werden. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Mittwoch, 28. April 2021.
Der umfangreiche Austausch der Lärmschutzwandelemente ist aufgrund einer mangelnden Verbundwirkung der Vorsatzschale aus Leichtbeton mit der tragenden Stahlbetonplatte erforderlich. Die temporären Sicherungsmaßnahmen mit Netzen an den Lärmschutzwänden werden nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr benötigt.
Die Arbeiten finden in zwei Bauphasen statt.
Bauphase 1
In der ersten Bauphase von Montag, 29. März 2021 bis voraussichtlich Freitag, 9. April 2021 werden die Lärmschutzelemente südwestlich des Tunnels im Bereich der Hechinger Straße der Gemeinde Dußlingen ausgetauscht.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird der Standstreifen sowie im Baubereich die rechte Fahrspur der B 27 in Fahrtrichtung Hechingen gesperrt. Der Verkehr wird auf der Überholspur geführt.
Von der Hechinger Straße aus hebt ein Autokran die Lärmschutzelemente aus und wieder ein. Für diese Arbeiten wird die Hechinger Straße halbseitig gesperrt.
Bauphase 2
Von Montag, 12. April 2021 bis voraussichtlich Mittwoch, 28. April 2021 werden die Lärmschutzelemente im Bereich des Mittelstreifens der B 27 nördlich und südlich des Tunnels ausgetauscht. Der Verkehr wird in beiden Fahrtrichtungen auf eine Fahrspur reduziert. Aus Sicherheitsgründen wird der Verkehr auch einspurig durch den Tunnel geführt.
Innerhalb der zweiten Bauphase werden in den Nächten von Dienstag, 13. bis Freitag, 16. April 2021 die Lärmschutzelemente im Bereich der Tunnelportale ausgetauscht. Aus Platz- und Sicherheitsgründen wird in diesen Bereichen die B 27 zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr vollgesperrt. Um die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer zu minieren, finden diese Arbeiten parallel zu den turnusmäßig anstehenden Tunnelwartungsarbeiten, welche durch das Landratsamt Tübingen durchgeführt werden, statt.
Die Umleitung ist über die Bedarfsumleitungen U1 und U2 ausgeschildert.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet um Verständnis für die entstehenden Behinderungen.
Hintergrundinformationen:
Die Lärmschutzwände in Dußlingen bestehen aus einer tragenden Stahlbetonplatte im Kern, bei der auf jeder Seite eine Vorsatzschale aus Leichtbeton zur Lärmabsorption angebracht ist.
Im Jahr 2014 sind erste Schadensfälle an den Lärmschutzwänden aufgetreten, bei denen sich Teile der Vorsatzschale lösten. Im Jahr 2015 wurden Sanierungsmaßnahmen an den betroffenen Elementen durchgeführt. Zur Verbesserung des Verbunds zwischen der Vorsatzschale und der Stahlbetonplatte der Wandelemente kamen Dübel zum Einsatz. Dieses Sanierungsverfahren fand bereits mehrfach bundesweit erfolgreich Anwendung.
Im August 2017 löste sich an einem Lärmschutzwandelement im Mittelstreifen dennoch erneut ein Teilstück der Vorsatzschale. Die zwischenzeitlich durchgeführte Begutachtung und umfangreiche Bewertung unter Einbeziehung des Materialprüfinstituts der Universität München zeigte, dass mit der nachträglichen Verdübelung der Vorsatzschale mit der Stahlbetonplatte keine dauerhafte Lösung erreicht werden kann.
Nach intensiven Gesprächen ist es Ende 2020 gelungen eine Einigung mit der Herstellerfirma zu erreichen. Im Ergebnis findet ein Austausch der noch nicht erneuerten Wandelemente statt. Nach Abschluss der anstehenden Arbeiten sind alle Lärmschutzwandelemente erneuert. Da es sich bei den Arbeiten vorrangig um eine Mängelbeseitigung handelt, trägt die ausführende Firma den Großteil der Kosten.
Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können unter www.verkehrsinfo-bw.de/Baustellen abgerufen werden.
Bildunterschrift:
B 27, Dußlinger Tunnel Tunnelportal Süd Blickrichtung Hechingen (östliche Seite);
Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 4
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071 / 757-3131 zur Verfügung.