Pressemitteilung

B 27, Tunnel Dußlingen

Die Sperrung der Überholspur wird ausgeweitet auf den Bereich des Tunnel und der Lärmschutzwand auf der Tunnelsüdseite.

​Die Sperrung der Überholspur wird ausgeweitet auf den Bereich des Tunnel und der Lärmschutzwand auf der Tunnelsüdseite.

 
Am Mittwoch, den 2. August 2017, löste sich gegen 18:30 Uhr auf der Nordseite des Tunnels Dußlingen ein rund zwei Quadratmeter großes Stück der Absorptionsschale der Lärmschutzwand am Mittelstreifen und fiel auf die linke Spur (Überholspur) der Fahrbahn in Richtung Balingen. Das Landratsamt Tübingen veranlasste daraufhin als Sofortmaßnahme eine Sperrung der Überholspur im Bereich der Lärmschutzwand bis zum nördlichen Tunnelportal.

 

Um den Schadenumfang abschätzen zu können, überprüfte das Regierungspräsidium Tübingen am Donnerstag, den 3. August 2017, diesen Abschnitt der Lärmschutzwand. Dabei wurden bei weiteren Lärmschutzelementen Hohlstellen zwischen der Absorptionsschale und der tragenden Konstruktion festgestellt. Für die abschließende Untersuchung der Lärmschutzwand auf weitere mögliche Schadensbereiche bleibt die Überholspur in Fahrtrichtung Balingen aus Verkehrssicherheitsgründen gesperrt.

 

Da die Lärmschutzwand an der Südseite des Tunnels die gleiche Konstruktionsart aufweist, wird die Sperrung der Überholspur auf den Bereich des Tunnels und der Lärmschutzwand auf der Tunnelsüdseite ausgeweitet.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen hat umgehend mit der bauausführenden Firma Kontakt aufgenommen. Zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise soll in der kommenden Woche ein Ortstermin unter Beteiligung von Gutachtern stattfinden. Für die Lärmschutzwände besteht noch in der Gewährleistung.

 

Bei Änderung der Sperrung wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert.

 

Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können jeweils aktuell im täglich aktualisierten Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden.


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