Pressemitteilung

B 463, Ortsumgehung Lautlingen

​Die Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums Tübingen wird den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Lautlingen nicht mehr wie angestrebt im Jahr 2019 stellen können. Ein Grund dafür ist, dass wiederholte Anfragen und Eingaben sowie die Klage eines Rechtsanwaltsbüros Personalressourcen im Regierungspräsidium binden, die eigentlich dringend für die Planung benötigt werden. Ein weiterer Grund liegt darin, dass ein vom Regierungspräsidium beauftragtes Planungsbüro umweltfachliche Unterlagen, entgegen des Projektplans, nicht rechtzeitig fertiggestellt hat. Dies führte auch dazu, dass die notwendige finale Abstimmung mit dem Bund noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Das Regierungspräsidium arbeitet weiter sehr intensiv an einer rechtssicheren Planung. Ziel ist weiterhin, die Genehmigungsplanung zügig abzuschließen und den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Lautlingen im nächsten Jahr so schnell als möglich zu stellen.  

Das Regierungspräsidium Tübingen wird die Öffentlichkeit rechtzeitig über die Antragstellung informieren.

Hintergrundinformation:
Die B 463 ist eine wichtige Verkehrsachse zwischen dem östlichen Bodenseegebiet und dem mittleren Schwarzwald. Sie verbindet den Raum Balingen über Sigmaringen mit der Region Oberschwaben/Bodensee. Die Ortsdurchfahrt Albstadt-Lautlingen ist mit rund 23.000 Kraftfahrzeugen pro Tag und einem sehr hohen Schwerverkehrsanteil belastet. Ziel der geplanten Ortsumfahrung ist die Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt in Lautlingen und somit auch des Ortskerns.

Weitere Information können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter

B 463 - Albstadt-Lautlingen

abgerufen werden.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

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Naomi Krimmel
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