Pressemitteilung

B 463, Ortumgehung Lautlingen

Ziel der Ortsumfahrung ist die Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt in Lautlingen und somit auch des Ortskerns.

Am Dienstag, 27. November 2018, haben sich Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser und Herr Oberbürgermeister Klaus Konzelmann mit den am Verfahren beteiligten Experten aus Regierungspräsidium und Stadtverwaltung besprochen, um die Planungen zur Ortsumgehung Lautlingen gemeinsam schnellstmöglich voranzubringen. Dabei ging es insbesondere um die Abstimmung von Zeit- und Aufgabenplänen.
 
Ein wesentliches Ergebnis des Gesprächs ist, dass das Regierungspräsidium die Amtstrassenvariante unter Einbeziehung des Gewerbegebietes Hirnau mit dem ursprünglich vorgesehenen Verkehrsaufkommen weiterplanen wird. Ziel von Regierungspräsidium und Stadt ist es, den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bis Ende 2019 zu stellen und die Planungsunterlagen dann im Frühjahr 2020 öffentlich auszulegen.

Hintergrundinformation:
Die B 463 ist eine wichtige Verkehrsachse zwischen dem östlichen Bodenseegebiet und dem mittleren Schwarzwald. Sie verbindet den Raum Balingen über Sigmaringen mit der Region Oberschwaben/Bodensee. Die Ortsdurchfahrt Albstadt-Lautlingen ist mit rund 23.000 Kraftfahrzeugen pro Tag und einem sehr hohen Schwerverkehrsanteil belastet. Ziel der geplanten Ortsumfahrung ist die Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt in Lautlingen und somit auch des Ortskerns.

Derzeit erarbeitet das Regierungspräsidium Tübingen die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Grundlage für die Planfeststellungsunterlagen ist die Entwurfsplanung, die das baden-württembergische Verkehrsministerium genehmigt und der das Bundesverkehrsministerium zugestimmt hat.

Weitere Information können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter B 463 - Albstadt-Lautlingen abgerufen werden.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.​

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