Am 19. Februar 2019, 09:30 – ca. 13:30 Uhr, findet im Großen Saal des Kurzentrums von Bad Buchau der 66. Baden-Württembergische Pflanzenschutztag statt. Die interessierte Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Veranstalter des Pflanzenschutztags ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg.
Im Mittelpunkt der Tagung stehen aktuelle Herausforderungen für den Pflanzenschutz. Nach der Eröffnung der Tagung durch Herrn Ministerialdirigent Joachim Hauk, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, referiert Frau Dr. Brandes vom Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen – in Braunschweig über die zunehmende Insektizidresistenz bei Getreide- und Rapsschädlingen. Die Resistenzproblematik wird durch den drohenden Wegfall von insektiziden Wirkstoffen verstärkt. Nur mit konsequentem Wirkstoffwechsel können Resistenzbildungen vorgebeugt und die Erträge gesichert werden.
Im Anschluss widmet sich Herr Dr. Verschwele, ebenfalls Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen –, schwer bekämpfbaren Unkräutern, die sich zunehmend in Ackerbaukulturen ausbreiten. Eine rein chemische Bekämpfung solcher Unkräuter reicht oft nicht mehr aus, so dass integrierte Maßnahmen immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Als dritter Referent berichtet Herr Dr. Augustin vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach, welche Alternativen zum Einsatz von Glyphosat derzeit zur Verfügung stehen.
Schließlich erläutert Herr Dr. Knuth vom Regierungspräsidium Tübingen Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht. Für jedes zugelassene Pflanzenschutzmittel setzt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Auflagen fest, die bei der Anwendung des jeweiligen Mittels beachtet werden müssen.
Hintergrundinformation:
Das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Pflanzenschutzbehörde organisiert den Baden-Württembergischen Pflanzenschutztag 2019. Diese Aufgabe wechselt turnusmäßig zwischen den Regierungspräsidien.
Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken nur von Personen angewendet werden dürfen, die im Besitz eines Sachkundenachweises für Pflanzenschutz sind.
Zusätzlich sind alle sachkundigen Personen verpflichtet, innerhalb eines Dreijahreszeitraumes an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Der Baden-Württembergische Pflanzenschutztag ist als Fortbildungsveranstaltung zur Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung über vier Stunden.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 0 70 71 / 7 57-3078, gerne zur Verfügung.