Pressemitteilung

Balingen: Inkrafttreten der grünen Umweltzone verschiebt sich – Regierungspräsidium Tübingen lässt nochmals nachmessen

Voraussichtlich ab Mitte Februar 2017 liegen die ersten Ergebnisse der Messungen vor.

​Das Regierungspräsidium Tübingen und die Stadt Balingen einigten sich darauf, die im Luftreinhalteplan für das gesamte Stadtgebiet in Balingen ursprünglich zum 1. Januar 2017 festgesetzte grüne Umweltzone vorerst nicht umzusetzen. Stattdessen führt die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ab dem neuen Jahr orientierende Messungen des Luftschadstoffes Stickstoffdioxid durch. Diese Messungen sollen zeigen, ob die von der Stadt Balingen bereits außerplanmäßig umgesetzten beziehungsweise vorgesehenen Maßnahmen sowie ganztags Tempo 30 In der Schömberger Straße in Balingen-Endingen, das ab dem 1. Januar 2017 gelten soll, zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit ausreichen.

Der Gemeinderat der Stadt Balingen ist der Ansicht, dass der neu gebaute Kreisverkehr und die Anordnung von Tempo 30 in der Wilhelmstraße sowie die neue Linksabbiegespur auf der Schömberger Straße aus Richtung Balingen kommend zur Lehrstraße hin zu einer Senkung der Stickstoffdioxidimmissionen unter den Grenzwert führen. Sollten die orientierenden Messungen dies jedoch nicht bestätigen oder noch Zweifel an der Einhaltung der Grenzwerte bestehen, überwiegt der Gesundheitsschutz und die grüne Umweltzone tritt im gesamten Stadtgebiet zum 1. April 2017 in Kraft.

 

Voraussichtlich ab Mitte Februar 2017 liegen die ersten Ergebnisse der Messungen vor. Ab dann wird entschieden,  ob die Umweltzone erforderlich ist oder nicht. Das Regierungspräsidium Tübingen setzt sich darüber hinaus beim Verkehrsministerium dafür ein, die landesweite Ausnahmekonzeption für Balingen anzupassen. Nach dem Vorschlag des Regierungspräsidiums Tübingen können für Fahrzeuge mit gelber Plakette in gewissem Umfang Ausnahmen für Fahrten in Balingen erteilt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Gewerbetreibende mit einer Fahrzeugflotte von mindestens vier Lkw (leichte und schwere Nutzfahrzeuge) oder Reisebussen Ausnahmen für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) erhalten, sofern der Anteil der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) am Fuhrpark mindestens 60% (in 2017) beziehungsweise mindestens 80 % (in 2018) entspricht.

 

„Unabhängig von der öffentlichen Diskussion der letzten Monate um die Einführung der Umweltzone appelliere ich zum Schutz der Gesundheit aller, möglichst schnell auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umzusteigen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.


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