Pressemitteilung

Behebung von Schäden an der Glemsbachtalbrücke

Sperrung ist notwendig, um Verschleißschäden an der Fahrbahnübergangskonstruktion der Glemsbachbrücke zu beheben.

​Das Regierungspräsidium Tübingen teilt mit, dass die Bundestraße 28 auf Höhe von Metzingen-Neuhausen zwischen den Anschlussstellen Metzingen-Ost (Auchtertknoten) und Dettingen-West am Dienstag, den 28. November 2017, für die Dauer eines Arbeitstages halbseitig gesperrt werden muss. Die Sperrung ist notwendig, um Verschleißschäden an der sogenannten Fahrbahnübergangskonstruktion der Glemsbachbrücke zu beheben. Bei der Fahrbahnübergangskonstruktion handelt es sich um ein Brückenbauteil, das  den Spalt zwischen der Fahrbahnplatte der Brücke und der Fahrbahn auf festem Untergrund füllt. Da sie zu den am höchsten belasteten Bauteilen einer Brücke gehört, ist ihre Lebensdauer begrenzt. Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und zur Vermeidung einer Schadenszunahme ist die kurzfristige Durchführung der Arbeiten zwingend erforderlich.

Für die Durchführung der Arbeiten erfolgt eine halbseitige Sperrung der B 28 ab ca. 10.00 Uhr im Bereich der Glemsbachbrücke. Der Verkehr wird mit einer Lichtsignalanlage an der Baustelle vorbei geführt. Sofern keine unvorhersehbaren Erschwernisse auftreten, werden die Arbeiten am gleichen Arbeitstag abgeschlossen. Mit Behinderungen im Baustellenbereich ist zu rechnen. Ortskundige Fahrer werden gebeten, den Bereich nach Möglichkeit über die alternativen Fahrtrouten zu umfahren.

 

Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können jeweils aktuell im täglich aktualisierten Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden.

 

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

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