Pressemitteilung

Besuch des Ombudsmannes Klaus Danner in der Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen

​Vergangene Woche besuchte Ombudsmann Klaus Danner die Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen. Es war sein zweiter Besuch im Rahmen seiner regelmäßigen Besichtigungen der Einrichtungen in Baden-Württemberg. 

Als Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme ist Klaus Danner außerhalb der klassischen Verwaltungshierarchie unabhängiger Ansprechpartner für Flüchtlinge, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Organisationen, Institutionen und zuständigen Behörden sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Unterbringung und Versorgung der Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg. Unterstützt wird er im Regierungsbezirk Tübingen von Wolfgang Merk, ehrenamtlicher Ansprechpartner für die Ombudsperson.

Nach der Begrüßung durch Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger und einem Austausch zu aktuellen Themen nahm der Ombudsmann gemeinsam mit Wolfgang Merk an der wöchentlich stattfindenden Besprechung aller Verantwortlichen in der Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen teil. Dabei geht es im regelmäßigen Austausch zwischen den Vertretern des Regierungspräsidiums Tübingen als Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung, den Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung, des Sicherheitsunternehmens, der Krankenstation, der Sozial- und Verfahrensberatung und der Ehrenamtskoordination um den laufenden Betrieb und die aktuellen Fragestellungen. 

Danner ließ sich umfassend über die Arbeit und die Probleme in der Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen informieren und zeigte sich angetan von der engagierten und motivierten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als vorbildlich lobte er die Öffnungszeiten der Krankenstation, die an 365 Tagen im Jahr jeweils acht Stunden am Tag geöffnet ist und Sprechstunden im Bereich der Allgemeinmedizin, der Kinderheilkunde und der Gynäkologie bietet. Somit ist eine schnelle und zielgerichtete Gesundheitsversorgung gewährleistet. Auch für eine zeitnahe psychologische und psychiatrische Betreuung der Bewohnerinnen durch erfahrene Psychologinnen und Psychiaterinnen ist gesorgt.

Ombudsmann Klaus Danner ließ sich auch den Speiseplan der Kantine zeigen. Positiv nahm er zur Kenntnis, wie viel Rücksicht auf die speziellen Essgewohnheiten der Bewohnerinnen und Kinder genommen wird: „Es ist schön zu sehen, dass nicht nur im Alltag auf die religiösen, kulturellen und gesundheitsbedingten Essgewohnheiten eingegangen wird, sondern es den Bewohnerinnen auch ermöglicht wird, Fastenzeiten wie den Ramadan problemlos einzuhalten“, so Klaus Danner.

Hintergrundinformation:
Das Regierungspräsidium Tübingen ist im Regierungsbezirk Tübingen für die Umsetzung der Standortkonzeption des Landes Baden-Württemberg für die Erstaufnahme von Flüchtlingen zuständig. In dieser im Dezember 2016 beschlossenen Konzeption des Landes ist die Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen als Unterbringungseinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen festgelegt.

Die Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme ist Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für Flüchtlinge und ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Sie ist neutral, unabhängig von Weisungen und entscheidet selbst über die Befassung mit Einzelfällen. Sie kann sich auch in Anliegen aus der Nachbarschaft von Erstaufnahmeunterkünften einschalten.
Die Ombudsperson ist mit ihrer Geschäftsstelle, bestehend aus zwei Mitarbeiterinnen, beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration angesiedelt.

Hinweis für die Redaktionen:
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