Pressemitteilung

BIOSPHÄRENGEBIET SCHWÄBISCHE ALB: Rückmeldung zur UNESCO-Evaluierung verzögert sich

Abgabe des vorläufigen Evaluierungsberichts durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Abgabe des vorläufigen Evaluierungsberichts durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Der Abschluss der UNESCO-Evaluierung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb verzögert sich aufgrund der Corona-Pandemie insgesamt um ein Jahr. Der daran anknüpfende Prozess zur Erweiterung des Gebietes beginnt daher erst später.

Die Sitzung des Internationalen Komitees, bei der die endgültige Entscheidung über die Evaluation des Biosphärengebietes getroffen wird, findet aufgrund der aktuellen Situation nun erst im Juni 2021 statt. Dies teilte der Vorsitzende des zuständigen deutschen MAB-Komitees, Michael Heugel, den Verantwortlichen mit. MAB steht dabei für den englischen Ausdruck der Mensch und die Biosphäre.

Da der Evaluierungsprozess vollständig abgeschlossen und die Ergebnisse des vorgelegten Abschlussberichts ausgewertet werden müssen, ehe der Erweiterungsprozess beginnt, ist mit einem Prozessstart zur Gebietserweiterung zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen.

Der Vorsitzende des Lenkungskreises des Biosphärengebiets Schwäbische Alb, Regierungspräsident Klaus Tappeser, sieht den Beginn der Gebietserweiterung erst nach der endgültigen Rückmeldung der UNESCO. „Uns ist klar, dass wir damit alle Beteiligten in der Region und auch die Gebietskörperschaften, die dem Biosphärengebiet beitreten möchten, vor eine harte Geduldsprobe stellen. Jedoch ist sich der Lenkungskreis einig, dass bei einer Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb Qualität vor Schnelligkeit stehen muss,“ so Klaus Tappeser. Die Rückmeldungen der UNESCO werden Grundlage für die Gebietserweiterung sein. 

Hintergrundinformationen:
Weltweit müssen Biosphärenreservate alle zehn Jahre einen Evaluationsbericht an die UNESCO übermitteln. Mit dem zehnjährigen Jubiläum der UNESCO-Anerkennung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb im Jahr 2019 stand auch hier die Berichtspflicht an. In einem zweijährigen Evaluierungsprozess wurde das Biosphärengebiet gemäß den weltweit gültigen Kriterien für Biosphärenreservate auf Herz und Nieren geprüft. Integraler Bestandteil der Überprüfung waren zudem Entwicklungen im Sinne der „Sustainable Development Goals“ der Vereinten Nationen, die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen.
Der Evaluationsbericht kann unter www.biosphaerengebiet-alb.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Herr Roland Heidelberg von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Tel.: 07381/932938-14, oder Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Regierungspräsidium Tübingen, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

Bildunterschrift:
Abgabe des vorläufigen Evaluierungsberichts durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb; © Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

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