Pressemitteilung

Cadmium und Blei in Modeschmuck

RP Tübingen hat im Rahmen einer Schwerpunktaktion 500 Modeschmuck-Produkte auf den Gehalt an Blei und Cadmium überprüft.

​Das Regierungspräsidium Tübingen, zuständig für die Marktüberwachung in ganz Baden-Württemberg, hat im Rahmen einer Schwerpunktaktion 500 Modeschmuck-Produkte auf den Gehalt an Blei und Cadmium überprüft. Teilweise zeigten die Messergebnisse einen mit 90 % bzw. 80 % weit über den Grenzwert zulässigen Cadmium- bzw. Bleigehalt.

Sei es zum Geburtstag, zu Weihnachten oder für den in wenigen Tagen anstehenden Valentinstag: (Mode-)Schmuck ist ein gerne gewähltes Geschenk für Klein und Groß. Damit das Tragen der kleinen Kostbarkeiten ausschließlich Freude bereitet, wurden 2011 und 2013 zum Schutz von Mensch und Umwelt europaweit strenge Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und Blei in Schmuck festgelegt.

In wie weit diese Grenzwerte eingehalten werden, hat die für ganz Baden-Württemberg zuständige Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen in einer Schwerpunktaktion bei Modeschmuck unter die Lupe genommen. Insgesamt 500 Schmuckstücke von 29 Händlern kamen in die Prüfung, wobei 164 Proben aus dem Internethandel stammten. Bei der Auswahl der Prüfmuster wurde berücksichtigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur im Präsenzhandel, sondern auch über das Internet eine große Palette an Modeschmuck aus verschiedensten Stilrichtungen beziehen können.

 

Das Ergebnis der Prüfung fiel aus Sicht des Regierungspräsidiums Tübingen unbefriedigend aus. Denn obwohl die Grenzwerte schon mehrere Jahre gelten, wiesen rund 10 % der geprüften Schmuckstücke aus dem Präsenzhandel einen erhöhten Blei- bzw. Cadmiumgehalt auf. Noch auffälliger waren Schmuckstücke aus dem Internethandel: Deren Blei- bzw. Cadmiumgehalt lag bei rund 17 % der Schmuckstücke über dem Grenzwert.

 

Kritisch ist, dass der Grenzwert häufig sehr deutlich überschritten wurde. Es wurden mehrfach sehr hohe Cadmiumgehalte gefunden, in 11 Fällen sogar bis zu 90 % in einem metallischen Teil des jeweils auffälligen Schmuckstücks. Somit bestanden diese Teile des jeweiligen Schmuckstücks fast vollständig aus Cadmium. Auch für Blei konnten deutliche Überschreitungen gefunden werden.

 

Bei den bisher festgestellten Mängeln wurden die auffälligen Schmuckstücke von den Händlern freiwillig und unverzüglich aus dem Handel genommen. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Grenzwerte wird eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erhoben.

 

In Anbetracht der gefundenen deutlich erhöhten Gehalte von Cadmium und Blei in einzelnen Teilen von Modeschmuck führt das Regierungspräsidium Tübingen diese Schwerpunktaktion zum Schutz von Gesundheit und Umwelt auch 2018 fort. Es empfiehlt Verbraucherinnen und Verbraucher, sich im Zweifel an den Händler zu wenden, von dem sie das Schmuckstück erworben haben oder erwerben wollen.


Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.

 

Mit der europäischen REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) gelten für das Inverkehrbringen von Schmuck seit Dezember 2011 strenge Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und seit Oktober 2013 für Blei. Werden die Grenzwerte von 0,01 Gewichtsprozent für Cadmium und 0,05 für Blei in neuem Schmuck überschritten, darf er nicht verkauft werden.

 

Cadmium wird bei der Schmuckherstellung hauptsächlich als Komponente in Legierungen, in Loten oder in galvanischen Beschichtungen eingesetzt. Für den Einsatz in Verbindung mit Silber dient es zur Härtung und zu einer leichteren und damit kostenwirksameren Verarbeitung von Silberlegierungen.

 

Blei kann beispielsweise über Weißmetalle in Schmuck eingetragen werden, die als Legierung in höheren Anteilen Nickel, Blei und Zinn enthalten.


Bildunterschrift:
Überprüfung von Modeschmuck auf Cadmium und Blei; Foto: Regierungspräsidium Tübingen.

 

Hinweis für die Redaktionen:
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