Christopher Siegel wurde mit Wirkung zum 01. April 2025 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zum neuen Leiter des Referats „Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht“ bestellt.
Seit 2016 ist Christopher Siegel in der Landesverwaltung Baden-Württemberg tätig. Zu Beginn im Regierungspräsidium Tübingen je hälftig im Rechtsreferat der Abteilung 3 Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen sowie im Verkehrsreferat der Abteilung 4 Mobilität, Verkehr, und Straßen eingesetzt, wechselte er Ende 2017 ins Rechts- und Planfeststellungsreferat der Abteilung 2 Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen. Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde er für ein Jahr ans Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg abgeordnet und fungierte dort als stellvertretender Leiter eines Krisenstabs. Nach seiner Rückkehr ans Regierungspräsidium Tübingen war er in der Task Force Corona-Entschädigungen tätig, deren Leitung er im Herbst 2021 übernahm. Parallel dazu diente er als Ansprechpartner für rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz. Seit Ende 2022 war Christopher Siegel als stellvertretender Referatsleiter in der Abteilung 2 tätig.
„Christopher Siegel hat sich in verschiedenen Tätigkeiten und Leitungspositionen auf unterschiedlichen Ebenen der Landesverwaltung und in unserem Haus bewiesen. Mit ihm gewinnen wir einen engagierten und kompetenten neuen Leiter des anspruchsvollen und gesellschaftlich bedeutsamen Aufgabengebiets des Referats für Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser bei seiner Amtseinsetzung.
Christopher Siegel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und absolvierte das Rechtsreferendariat am Landgericht Hechingen.
Hintergrundinformationen:
Das Referat 15.1 „Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht“ des Regierungspräsidiums Tübingen ist zuständig für Angelegenheiten des Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Flüchtlingsaufnahmerechts.
Dazu gehören die Rechts- und Fachaufsicht über die nachgeordneten unteren Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Aufnahmebehörden, dies sind die Landratsämter und Stadtkreise, im Fall der unteren Ausländerbehörden auch die Großen Kreisstädte. Referat 15.1 führt in dieser Funktion insbesondere Widerspruchsverfahren durch und berät die nachgeordneten Behörden bei Fragen zur Auslegung und zum Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften. Referat 15.1 ist außerdem für die Durchführung von Ausweisungsverfahren gegen inhaftierte Straftäter und von Verlustfeststellungsverfahren gegen straffällig gewordene Unionsbürger und deren freizügigkeitsberechtigte Angehörige zuständig.
Bild:
V.l.n.r.: Regierungspräsident Klaus Tappeser, Christopher Siegel, Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger; Fotografie: Jana Schlotter, Regierungspräsidium Tübingen.