Pressemitteilung

Claudia Schneiderhan ist neue Referatsleiterin des Referats „Recht und Verwaltung, Grunderwerb“ des Regierungspräsidiums Tübingen

Das Foto zeigt Claudia Schneiderhan und Regierungspräsident Klaus Tappeser die sich die Hand reichen vor einer Plakatwand des RP Tübingen

Claudia Schneiderhan und Regierungspräsident Klaus Tappeser

Claudia Schneiderhan wurde mit Wirkung zum 15. Juni 2023 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zur neuen Leiterin des Referats „Recht und Verwaltung, Grunderwerb“ bestellt. Die Juristin tritt die Nachfolge von Martin Hackenberg an, der Ende Mai 2023 in den Ruhestand getreten ist.

„Das Referat sorgt in der Abteilung „Mobilität, Verkehr, Straßen“ des Regierungspräsidiums Tübingen dafür, dass Straßenbaumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen wirtschaftlich abgewickelt werden und die Anliegen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen angemessen beachtet werden. Es ist daher gut, dass wir übergangslos eine kompetente und engagierte Nachfolgerin mit langjähriger Erfahrung in unterschiedlichsten Themenfeldern der Verwaltung gewinnen konnten. Für ihre neue Tätigkeit wünsche ich Frau Schneiderhahn viel Erfolg,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. 

Nach dem Abitur studierte Claudia Schneiderhan Rechtswissenschaften in Erlangen, Tübingen und Aix-en-Provence. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie in Tübingen. Die erste Station in der Landesverwaltung führte sie ans Regierungspräsidium Tübingen. Im Anschluss war sie an das Innenministerium Baden-Württemberg abgeordnet und befasste sich dort mit der Verwaltungsmodernisierung und E-Government. Nach Stationen in der Umweltabteilung des Landratsamts Tübingen, dem Personalreferat sowie dem Referat „Planfeststellung und Recht“ des Regierungspräsidiums Tübingen, folgte 2020 die Ernennung zur stellvertretenden Leiterin des Referats „Recht und Verwaltung, Grunderwerb“. Daneben engagiert sich Claudia Schneiderhan in der Ausbildung der Bau- und Rechtsreferendare.

Hintergrundinformationen:

Das Referat „Recht und Verwaltung, Grunderwerb“ ist zuständig für Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Straßenbauverwaltung, dazu gehören das Straßenrecht, Förderwesen, das Vertrags- und Vergaberecht, Insolvenzangelegenheiten sowie die Beratung in Planungsverfahren.

Darüber hinaus ist eine wichtige Aufgabe des Referats Grundstücke, die für den Bau von Bundes- und Landesstraßen benötigt werden, zu erwerben. Hierzu werden Verhandlungen mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern geführt und Kaufverträge geschlossen.

Das Referat verwaltet die Liegenschaften, die im Eigentum der Straßenbauverwaltung stehen. Hier werden Anfragen zur Inanspruchnahme dieser Grundstücke durch Dritte beantwortet, Pachtverträge geschlossen und Grundstücke, die nicht mehr benötigt werden, veräußert.

Weitere Informationen sind unter auf der Internetseite abrufbar unter: Referat 41 - Recht und Verwaltung, Grunderwerb - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de).

Bildunterschrift:

Claudia Schneiderhan und Regierungspräsident Klaus Tappeser

Quelle: Regierungspräsidium Tübingen

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