Pressemitteilung

Das Ausbringen von Tieren bedarf einer Genehmigung

Höhere Naturschutzbehörde weist auf Genehmigungsvorbehalt des Bundesnaturschutzgesetzes für Freisetzen von Tieren hin.

​Die höhere Naturschutzbehörde weist aus aktuellem Anlass auf den Genehmigungsvorbehalt des Bundesnaturschutzgesetzes für das Freisetzen von Tieren hin: Im Vorfeld einer beabsichtigten Ausbringung von Tieren ist zwingend eine Genehmigung beim Regierungspräsidium einzuholen.

In Deutschland steht das Ausbringen von Tieren unter Genehmigungsvorbehalt. Grund der Genehmigungspflicht ist, dass einheimische Arten, Biotope oder Ökosysteme durch ein Ausbringen nicht gefährdet werden sollen. Das Bundesnaturschutzgesetz ist daher in diesem Punkt auch streng formuliert und folgt dem sogenannten „Vorsorgeprinzip“: Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedsstaaten der europäischen Union nicht auszuschließen ist.

 

Für die Mitte Januar in Laupheim ausgebrachten Braut- und Mandarinenten bedeutet dies, dass eine Genehmigung nicht erteilt werden kann. Denn eine Gefährdung für heimische Arten kann bei diesen Entenarten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Eine solche Gefährdung einheimischer Arten wie Dohle, Gänsesäger oder Hohltaube wäre vor allem durch eine Brutplatzkonkurrenz möglich, da die Braut- und Mandarinenten zum Brüten ebenfalls auf Baumhöhlen zurückgreifen.

 

Aus Vorsorgegesichtspunkten müssten die freigesetzten Braut- und Mandarinenten daher grundsätzlich wieder aus dem Teich im Laupheimer Schlosspark entnommen werden. In der Zwischenzeit wurden auch bereits einzelne der ausgebrachten Tiere vom örtlichen Geflügelzuchtverein wieder aus dem Teich entnommen. Hinsichtlich der restlichen Enten sieht die Naturschutzverwaltung aus Gründen des Tierschutzes jedoch aktuell von einer Entnahmeanordnung ab, da bei diesen mittlerweile bereits die Fortpflanzungsaktivitäten begonnen haben.

 

Wie problematisch das Aussetzen gebietsfremder Tiere sein kann, zeigt das Beispiel des Waschbärs. Einst vom Menschen freigesetzt, verursachte die Art zunächst keine sichtbaren Probleme. Inzwischen hat sich der Waschbär jedoch fast flächendeckend verbreitet. Er stellt regional bereits eine Bedrohung für die heimische Flora und Fauna dar. Der Waschbär kann beispielsweise effektiv Baumverstecke wie Spalten und Höhlungen auf Nahrung kontrollieren, was zu Verlusten bei höhlen- sowie baumbrütenden Vögeln führen kann.

 

Auch bei Pflanzen stellt sich immer wieder das Problem von eingebrachten gebietsfremden Arten. Ein Beispiel ist hier etwa das Springkraut. Das aus dem Himalaja als Bienenpflanze von Imkern eingeführte Kraut, das großflächige und dichte Bestände bildet, sehr konkurrenzfähig ist, rasch wächst und viele Samen bildet, verdrängt und gefährdet die heimische Vegetation, beispielsweise verhindert es in Wäldern die Verjüngung von Bäumen und Sträuchern oder verdrängt an Bachläufen die heimische Ufervegetation. Das Springkraut ist mittlerweile auf der prioritären Liste der EPPO (European Plant Protection Organization) als besonders schädliche gebietsfremde Art aufgeführt.

 

Hintergrundinformationen:
Neophyten bzw. Neozoen (griechisch: neo = neu; phyton = Pflanze, zoon =Tier) sind Pflanzen bzw. Tiere, die bewusst oder unbewusst durch den Menschen in Gebiete eingeführt wurden, in denen sie vorher auf natürliche Weise nicht verbreitet waren.


Gebietsfremde Arten, die bereits in früheren Zeiten (vor 1492) in unsere freie Natur eingebracht wurden, werden als Archäobiota bzw. als Archäophyten ("Alt-Pflanzen") oder Archäozoen ("Alt-Tiere") bezeichnet.


Gebietsfremde Arten, also  Archäo- und Neobiota, sind von den einheimischen Arten (Indigene) abzugrenzen, die in Deutschland seit dem Ende der letzten Eiszeit vorhanden sind, es aus eigener Kraft besiedelt haben oder hier entstanden sind (Klimawandel). Die Frage, wann und auf welche Weise eine Art zu uns gekommen ist, kann zumeist durch Bestandserhebungen, durch erhaltene Reste in Mooren, Grabbeilagen etc. oder durch historische Quellen beantwortet werden.

 

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