Pressemitteilung

Die Schulen im Regierungsbezirk Tübingen sind bereit für das neue Schuljahr

​Schülerentwicklung zum Schuljahr 2020/21
Im kommenden Schuljahr 2020/21 werden an den öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Tübingen 225.836 Schülerinnen und Schüler von 18.945 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. In den Grundschulen werden 61.966 Schüler erwartet (2019/20: 61.778), in den Werkreal- und Hauptschulen 7.047 (2019/20: 7.660), in den Realschulen 29.934 (2019/20: 30.324) in den Gemeinschaftsschulen 17.632 (2019/20: 17.117), in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 5.509 (2019/20: 5.332) und an den allgemein bildenden Gymnasien 42.987 (2019/20: 42.197). An den Beruflichen Schulen im Regierungsbezirk rechnet das Regierungspräsidium Tübingen mit 60.761 Schülern (2019/20: 60.702).
Gegenüber dem Vorjahr (2019/20: 225.110) bedeutet das einen leichten Anstieg der Gesamtschülerzahl um 0,3%. In den Grundschulen ist die Schülerzahl um 0,3% angestiegen. Die weiterhin im Aufbau befindlichen Gemeinschaftsschulen können ihre Schülerzahl im Vergleich zum Vorjahr um 3,0% steigern. Die Schülerzahl an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren steigt um 3,3%.

Lehrereinstellung zum Schuljahr 2020/21
Die Zahl der Neueinstellungen bei den Lehrerinnen und Lehrern ist mit 621 Deputaten nach wie vor auf einem hohen Niveau (Vorjahr 219: 652). Im Bereich der öffentlichen Grundschulen und Primarstufen an Gemeinschaftsschulen werden 131 Deputate vergeben, an Haupt- und Werkrealschulen 21, an Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe) 86, an Realschulen 85, an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 47, an Gymnasien 83 und an Beruflichen Schulen 168 Deputate.
Im Bereich der Grund-, Haupt, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen, bei den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und den Beruflichen Schulen steht dem gestiegenen Einstellungsbedarf auch in diesem Jahr eine geringere Zahl an Neubewerbern gegenüber, so dass insgesamt 220 Stellen nicht besetzt werden konnten.
Die großen regionalen Unterschiede bei den Einsatzwünschen der Bewerberinnen und Bewerber konnten in diesem Jahr im Bereich der allgemeinbildenden Schulen annähernd ausgeglichen werden. Allerdings gilt weiterhin, dass die Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg als Einsatzort sehr beliebt und gut zu versorgen sind. In den übrigen Landkreisen gestaltet sich die Lehrerversorgung schwieriger.
An den Grundschulen inklusive Primarstufen der Gemeinschaftsschulen bleiben zu Schuljahresbeginn 137 Stellen unbesetzt, an den Sekundarstufen der Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen 18. Bei den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren konnten 19 Stellen nicht besetzt werden. An den Gemeinschaftsschulen ist in diesem Jahr keine Stelle für Lehrerinnen und Lehrer mit gymnasialer Qualifikation unbesetzt geblieben. Die Anstellung an einer Gemeinschaftsschule gewinnt für gymnasiale Bewerberinnen und Bewerber also an Attraktivität.
Um den Mangel an Grundschullehrkräften abzuschwächen, ermöglicht das Land Baden-Württemberg auch in diesem Jahr wieder die Einstellung von Gymnasiallehrkräften an Grundschulen. Im Regierungsbezirk Tübingen konnten auf diesem Weg fünf Lehrkräfte für einen Einsatz an der Grundschule gewonnen werden. Den gymnasialen Lehrkräften wurde außerdem die Möglichkeit eröffnet eine Zusatzqualifizierung für das Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen zu erwerben. Auf diesem Weg sind drei neue Beschäftigungsverhältnisse entstanden.
In den Landkreisen, in denen nicht alle Stellen besetzt werden konnten, wurde um die Unterrichtsversorgung zu stabilisieren und um Ausfälle wegen Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit auszugleichen, auch auf Personal ohne grundständige Lehramtsausbildung zurückgegriffen. Insgesamt wurden so bis jetzt 469 Arbeitsverträge im Umfang von 279 Deputaten abgeschlossen. So konnten beispielsweise für den Unterricht in Vorbereitungsklassen zur Sprachförderung von schulpflichtigen Zuwanderern und Flüchtlingen an allgemeinbildenden (VKL-Klassen) und beruflichen Schulen (VABO-Klassen) Hochschulabsolventen mit der Qualifikation „Deutsch als Fremdsprache“ gewonnen werden. Als Vertretungslehrkräfte werden auch anderen akademische Absolventen (z.B. Diplom-Biologen, Diplom-Sportlehrer) eingesetzt, ebenso wie Lehrkräfte, die sich im Schlussabschnitt ihrer Lehrerausbildung befinden. Darüber hinaus hat sich eine Reihe von pensionierten Lehrkräften entschlossen über den Ruhestand hinaus an den Schulen zu unterrichten. Viele Lehrkräfte, die bereits an den Schulen tätig sind, waren bereit ihre Deputate aufzustocken.
Im kommenden Schuljahr wird trotz aller Bemühungen an den Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Engpässen zu rechnen sein. Die knappe Lehrerversorgung wird sich gerade bei dem zu erwartenden Unterrichtsausfall aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit auswirken. Wegen des bundesweiten Lehrkräftemangels können diese Ausfälle nur bedingt aufgefangen werden. Im Bereich der Gymnasien konnten zum Schuljahr 2020/21 Lehrkräfte im Umfang von 83 Deputaten (Vorjahr: 57) neu eingestellt und damit alle Stellen besetzt werden. Die Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Gymnasien im Regierungsbezirk Tübingen ist gut. Fachspezifische Mängel bestehen in den Fächern Bildende Kunst und Physik, kleinere fachspezifische Engpässe bestehen noch in den Fächern Mathematik und Chemie.
Für die beruflichen Schulen wurden im Regierungsbezirk Tübingen bisher Lehrkräfte im Umfang von 168 Deputaten (Vorjahr: 213) unbefristet eingestellt; 51 Stellen konnten nicht besetzt werden. Vor allem in den sprach- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern konnten erneut zahlreiche Gymnasiallehrkräfte für den Einsatz an beruflichen Schulen gewonnen werden. Fachspezifische Engpässe bestehen aufgrund von Bewerbermangel weiterhin im Bereich der Pflege, aber auch im MINT-Bereich, hier vor allem in Informatik. Regional bestehen zusätzlich Engpässe in Betriebswirtschaftslehre und Sozialpädagogik. Schwierig gestaltet sich noch immer die Gewinnung von Technischen Lehrkräften (Meister, Techniker) zur Erteilung des fachpraktischen Unterrichts vor allem im Bereich der Elektrotechnik. Insgesamt ist zu erwarten, dass sich die Unterrichtsversorgung bei den beruflichen Schulen auf dem Niveau des Vorjahres bewegt.

Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die Unterrichtsversorgung an den Schulen wird im kommenden Schuljahr noch durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie erschwert werden. Aufgrund von ärztlich festgestellten Risikobewertungen dürfen 720 Lehrkräfte sowie 359 schwangere Lehrerinnen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Diese Lehrkräfte kommen ihrer Dienstpflicht von zuhause oder von einem anderen geschützten Bereich aus nach, zum Beispiel durch die Übernahme von Fernunterricht, durch Unterstützung der Lehrkräfte im Präsenzunterricht, durch Erstellung von Unterrichtsmaterialien, Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler, durch die Übernahme administrativer Tätigkeiten oder die Planung von künftigem Unterricht.

Lernbrücken
In den letzten beiden Sommerferienwochen fanden an den Schulen im Regierungsbezirk Tübingen flächendeckend von der Grundschule bis zur Beruflichen Schule Lernbrücken statt. Diese Lernbrücken sollen den Schülern ermöglichen, Lernstoff aufzuholen, Lerninhalte zu wiederholen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten, damit sie Anschluss halten können. Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 10.057 Schülerinnen und Schüler zu den Lernbrücken angemeldet. Diese Schülerinnen wurden von 1.241 Lehrkräften unterrichtet.

Ausländische Lehramtsqualifikationen
Grundsätzlich können sich auch Lehrkräfte aus dem Ausland entsprechend ihrer Qualifikationen und Fächer für eine Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst Baden-Württembergs bewerben. Voraussetzung dafür ist ein positiv abgeschlossenes Anerkennungsverfahren der ausländischen Abschlüsse, das für das ganze Land Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Tübingen durchgeführt wird.

Erhebliche Anstrengungen für einen zuverlässigen Schulbetrieb unter Coronabedingungen
Das Regierungspräsidium unterstützt mit Nachdruck das Ziel, an den Schulen im Regierungsbezirk so viel Präsenzunterricht wie möglich stattfinden zu lassen. Das bedeutet erhebliche Anstrengungen, die beispielsweise schon bei der Organisation der Lernbrücken in den letzten beiden Sommerferienwochen deutlich wurden. In der Schulabteilung wurde die Honorierung der eingesetzten 1.241 Lehrkräfte geregelt und wo nötig wurden Beschäftigungsverträge geschlossen.

Die schulaufsichtliche Aufgabe hat im Schuljahr 2020/21 ihren besonderen Schwerpunkt bei der Sorge um die Hygienestandards an den Schulen und der Sicherung von Unterrichtsqualität besonders im Fernunterricht, der im Schulbetrieb unter Coronabedingungen eine Bedeutung erlangt hat wie nie zuvor.

Das Abstandsgebot zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern wird zum Schuljahr 2020/21 an allen Schularten aufgehoben. Gleichzeitig gilt ab dem neuen Schuljahr an den weiterführenden Schulen ab Klasse fünf und an den beruflichen Schulen die Pflicht, außerhalb des Unterrichts -auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, auf den Fluren, dem Schulhof und auf den Toiletten - eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Durch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts soll der Schutz vor einer Übertragung des Corona-Virus in Schulen erhöht werden. Das Land hat den Lehrkräften Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt, diese wurden in den letzten beiden Wochen der Sommerferien an die Schulen ausgeliefert. Sofern es das Infektionsgeschehen erforderlich macht, kann diese Pflicht – lokal oder temporär – auch auf den Unterricht ausgeweitet werden.

Das Kultusministerium hat verbindliche Leitlinien und Qualitätskriterien für das digitale Lernen im Fernunterricht festgelegt, für deren Einhaltung gesorgt werden muss. Dazu zählt, dass allen am Fernunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schülern dieselben Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt werden, die Schüler in allen Fächern regelmäßig Aufgaben bekommen und auch Rückmeldungen erhalten, wenn diese bearbeitet wurden. Zudem muss der Fernunterricht dem Umfang und den Inhalten des Präsenzunterrichts entsprechen, also den Präsenzunterricht nach Stundenplan abbilden. Außerdem muss eine regelmäßige und verlässliche Kommunikation zwischen den Lehrkräften und den Schülerinnen gewährleistet werden. Dazu sollten die Lehrerinnen und Lehrer im Fernunterricht zu den üblichen Unterrichtszeiten erreichbar sein. Außerdem müssen die Lehrkräfte dokumentieren, dass Fernunterricht gehalten und welches Thema im Unterricht behandelt wurde. Das können Lehrerinnen und Lehrer im Klassentagebuch, aber auch in digitaler Form dokumentieren. 

Hinweis an die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, unter Telefon 07071/757-3005 zur Verfügung.

Schülerzahlen an öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Tübingen

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