Pressemitteilung

Die Schulen im Regierungsbezirk Tübingen sind bereit für das neue Schuljahr

Vier Schüler sind in einer Schulbibliothek mit Büchern beschäftigt

Schüler in einer Bibliothek

Die Gesamtschülerzahl steigt leicht an | 3,7% mehr Erstklässler im Regierungsbezirk | Lehrereinstellung weiterhin auf hohem Niveau | Erhebliche Anstrengungen für einen zuverlässigen Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2021/22

Im kommenden Schuljahr 2021/22 werden an den öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Tübingen 222.536 Schülerinnen und Schüler von 19.191 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. In den Grundschulen werden 61.552 Schüler erwartet (2020/21: 61.048), in den Werkreal- und Hauptschulen 6.833 (2020/21: 6.958), in den Realschulen 29.714 (2020/21: 29.768), in den Gemeinschaftsschulen 17.656 (2020/21: 17.369), in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 5.582 (2020/21: 5.417) und an den allgemein bildenden Gymnasien 43.149 (2020/21: 42.987). An den Beruflichen Schulen im Regierungsbezirk rechnet das Regierungspräsidium Tübingen mit 58.050 Schülern (2020/21: 58.799). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen leichten Anstieg der Gesamtschülerzahl um 0.1%. In den Grundschulen ist die Schülerzahl um 0,8% angestiegen. Die Zahl der Erstklässler wächst um 3,7% auf 15.501 (2020/21: 14.946). Die weiterhin im Aufbau befindlichen Gemeinschaftsschulen können ihre Schülerzahl im Vergleich zum Vorjahr 1,7% steigern. Die Schülerzahl an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren steigt um 3,0%.

Lehrereinstellung zum Schuljahr 2021/22

Die Zahl der Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern bewegt sich mit 611 Deputaten nach wie vor auf einem hohen Niveau (Vorjahr 2020: 621). Im Bereich der öffentlichen Grundschulen und Primarstufen an Gemeinschaftsschulen werden 164 Deputate vergeben, an Haupt- und Werkrealschulen sowie an Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe) 106, an Realschulen 54, an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 84, an Gymnasien 42 und an Beruflichen Schulen 161 Deputate.

Im Bereich der Grund-, Haupt, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren steht dem gestiegenen Einstellungsbedarf auch in diesem Jahr eine geringere Zahl von Neubewerbern gegenüber, so dass 38 Stellen nicht besetzt werden konnten.

An den Grundschulen inklusive Primarstufen der Gemeinschaftsschulen bleiben zum Schuljahresbeginn 2021/22 15 Stellen unbesetzt. An den Sekundarstufen der Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen konnten alle Stellen besetzt werden. Bei den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bleiben 10 Stellen frei. An den Gemeinschaftsschulen sind in diesem Jahr 13 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer mit gymnasialer Qualifikation unbesetzt geblieben.

Um den Mangel an Grundschullehrkräften abzuschwächen, ermöglicht das Land Baden-Württemberg auch in diesem Jahr wieder die Einstellung von Gymnasiallehrkräften an den Grundschulen. Im Regierungsbezirk konnten auf diesem Weg vier gymnasiale Lehrkräfte für einen Einsatz an Grundschulen gewonnen werden. Für die Zusatzqualifizierung von Gymnasiallehrkräften für das Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen konnten in diesem Jahr leider keine Lehrkräfte gefunden werden.

Es gilt weiterhin, dass die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Tübingen bei den jungen Einsatzkräften sehr beliebt und gut zu versorgen sind. In den übrigen Landkreisen gestaltet sich die Lehrerversorgung schwieriger. Insbesondere im ländlichen Raum in den Landkreisen Zollernalb, Alb-Donau und Reutlingen gibt es Probleme die Schulen ausreichend mit Lehrkräften zu versorgen.

In den Landkreisen, in denen nicht alle Stellen besetzt werden konnten, wurde um die Unterrichtsversorgung stabilisieren zu können auch auf Personal ohne grundständige Lehrerausbildung zurückgegriffen. Insgesamt wurden mit Zugehörigen dieser Personalgruppe für das Schuljahr 2021/22 bisher 812 Arbeitsverträge abgeschlossen. So konnten beispielsweise für den Unterricht in Vorbereitungsklassen zur Sprachförderung von schulpflichtigen Zuwanderern und Flüchtlingen an allgemeinbildenden Schulen (VKL-Klassen) und beruflichen Schulen (VABO-Klassen) Hochschulabsolventen mit der Qualifikation „Deutsch als Fremdsprache“ eingestellt werden. Als Vertretungslehrkräfte werden auch andere akademische Absolventen (z.B. Diplom-Biologen, Diplom-Sportlehrer) eingesetzt, ebenso wie Lehrkräfte, die sich im Schlussabschnitt ihrer Lehrerausbildung befinden. Darüber hinaus hat sich eine Reihe von pensionierten Lehrkräften entschlossen über den Ruhestand hinaus an den Schulen zu unterrichten. Viele Lehrkräfte, die bereits an den Schulen tätig sind, waren bereit durch Aufstockungen ihres Deputats zu helfen.

Im Schuljahr 2021/22 wird trotz aller Bemühungen an den Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Unterrichtsausfall zu rechnen sein. Die knappe Lehrerversorgung wird sich gerade bei dem zu erwartenden Unterrichtsausfall aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit auswirken. Wegen des bundesweiten Lehrkräftemangels können diese Ausfälle nur bedingt aufgefangen werden.

Im Bereich der Gymnasien konnten zum Schuljahr 2021/22 Lehrkräfte im Umfang von 42 Deputaten (Vorjahr: 83) neu eingestellt und damit alle Stellen besetzt werden. Die Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Gymnasien im Regierungsbezirk Tübingen ist gut. Fachspezifische Mängel bestehen weiterhin in den Fächern Bildende Kunst und Physik, kleinere fachspezifische Engpässe bestehen noch in den Fächern Mathematik und Chemie.

Für die beruflichen Schulen wurden im Regierungsbezirk Tübingen bisher Lehrkräfte im Umfang von 161 Deputaten (Vorjahr: 169) unbefristet eingestellt. 41 Stellen konnten nicht besetzt werden. Vor allem in den sprach- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern konnten erneut zahlreiche Gymnasiallehrkräfte für den Einsatz an beruflichen Schulen gewonnen werden. Fachspezifische Engpässe bestehen aufgrund von Bewerbermangel weiterhin im Bereich der Pflege, aber auch in den MINT-Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, besonders in Informatik. Regional bestehen darüber hinaus Engpässe in Betriebswirtschaftslehre und Sozialpädagogik. Schwierig gestaltet sich immer noch die Gewinnung von technischen Lehrkräften (Meister, Techniker) zur Erteilung des fachpraktischen Unterrichts. Insgesamt ist zu erwarten, dass sich die Unterrichtsversorgung bei den beruflichen Schulen auf dem Niveau des Vorjahrs bewegen wird.

Erhebliche Anstrengungen für einen zuverlässigen Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Die lange Zeit der Schulschließungen hat gezeigt, wie bedeutsam der Präsenzunterricht für den Lernerfolg und die Sozialkontakte der Schülerinnen und Schüler ist. Bei der Gestaltung des Unterrichts im Schuljahr 2021/22 ist von besonderer Bedeutung, die Schülerinnen und Schüler behutsam und altersangemessen wieder an die Anforderungen des Schulalltags heranzuführen. Dabei soll den sozial-emotionalen Herausforderungen mindestens genauso viel Bedeutung beigemessen werden wie der Förderung fachlicher Kompetenzen.

Im Unterschied zum vergangenen Schuljahr sind im Schuljahr 2021/22 mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte im Inland wieder zulässig und es können auch wieder klassen-, jahrgangs- und schulübergreifende Angebote gemacht werden.

Übergabe der Schülerinnen und Schüler und Ankommen im neuen Schuljahr

Bereits zu Beginn des vergangenen Schuljahres sollten die Lehrerinnen und Lehrer den Lernstand der Schülerinnen und Schüler für die aufnehmenden Lehrkräfte dokumentieren. Dies gilt auch für das kommende Schuljahr. Die abgebende Lehrkraft eines Faches soll die aufnehmende Lehrkraft in ihrem Fach über den Lernstand einer Klasse informieren, damit diese am Lernstand anknüpfen kann. Diese Übergabe soll dokumentiert und der Schulleitung vorgelegt werden, damit Informationen vorliegen, welche Bildungsplaninhalte im zurückliegenden Schuljahr nicht vertieft behandelt werden konnten.

Im neuen Schuljahr soll es zunächst eine Phase des Ankommens geben, in der das soziale Miteinander und die sozial-emotionalen Kompetenzen gefördert werden. In dieser Phase in den ersten Schulwochen soll zudem der individuelle Lernstand der Schülerinnen und Schüler erhoben werden, damit der Förderbedarf festgestellt werden kann. Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) stellt den Lehrkräften dafür diagnostische Verfahren für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch zur Verfügung. Zum Aufholen der Lernrückstände stellt das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) Instrumente, Materialien, und Fortbildungen für Lehrkräfte bereit.

Leistungsfeststellungen und Abschlussprüfungen

Bei den Vorgaben für das kommende Schuljahr gibt es in verschiedenen Bereichen auch eine Rückkehr zu den normalerweise geltenden Vorgaben. So soll in neuen Schuljahr die Leistungsfeststellung an der Schule nach der Notenbildungsverordnung vorgenommen werden. Eine Ausnahme davon stellt lediglich die Erbringung von sogenannten gleichwertigen Leistungsfeststellungen (GFS) dar. Die GFS müssen im kommenden Schuljahr nicht erbracht werden, können aber freiwillig abgelegt werden.

Auch bei den Abschlussprüfungen ist eine Rückkehr zu den normalerweise geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen beabsichtigt. Abweichungen davon können allerdings je nach Entwicklung des Pandemiegeschehens sowie auf Grundlage von Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz erfolgen. Für alle schriftlichen Abschlussprüfungen steht aber bereits jetzt fest, dass es wie im vergangenen Jahr zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl für die Lehrkräfte gibt. So können die Lehrerinnen und Lehrer die Aufgaben auswählen, deren Themen auch ausführlich im Unterricht behandelt wurden.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen und Schulveranstaltungen

Für außerunterrichtliche Veranstaltungen gilt, dass mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen im kommenden Schuljahr wieder zulässig sind. Dies gilt allerdings nur für das Inland. Mehrtägige Reisen ins Ausland und die von vielen Schulen durchgeführten Schüleraustausche sind weiterhin untersagt. Bei der Buchung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Fall der Stornierung entstehende Kosten nicht vom Land übernommen werden.

Für Schulveranstaltungen gelten die Regelungen, welche die Corona-Verordnung für Veranstaltungen vorsieht. Das betrifft beispielsweise die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Klasse 5, Informationsveranstaltungen für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen oder zur Schullaufbahnentscheidung sowie Veranstaltungen nach der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung.

Regelungen für Sport und Musik

Der Unterricht im Fach Sport soll im kommenden Schuljahr wieder regulär nach der Kontingentstundentafel stattfinden. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens sind aber auch wieder Einschränkungen bei der Sportausübung möglich.

Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten gelten die bekannten und in der Corona-Verordnung Schule enthaltenen gesonderten Hygieneauflagen. Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten sollte deshalb möglichst im Freien stattfinden. Diese Regelungen gelten auch für außerunterrichtliche Angebote.

Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“

Kinder und Jugendliche sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie in besonderer Weise betroffen. Bei Schülerinnen und Schülern haben sich durch die Schulschließungen zum Teil erhebliche Lernrückstände ergeben. Um den entstandenen Lernlücken rasch entgegenzuwirken, sollten die betroffenen Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt werden. Baden-Württemberg startet dazu im Rahmen des Bund-Länder-Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zu Beginn des Schuljahres 2021/22 das auf zwei Jahre angelegte Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“.

Schülerinnen und Schüler sollen durch das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ unterstützt werden, indem sowohl ihre fachlichen als auch ihre sozial-emotionalen Kompetenzen gestärkt und weiterentwickelt werden. Pandemiebedingt entstandene Lernrückstände sollen ausgeglichen werden.

Von dieser Förderung sollen vor allem die Schülerinnen und Schüler profitieren, deren Bildungserfolg in besonderem Maße gefährdet ist. Diese Schülergruppe weist auch erhebliche Lernlücken und Defizite im sozial-emotionalen Bereich auf. Das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ soll einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass negative Auswirkungen auf die Bildungsbiografie von Schülerinnen und Schülern vermieden werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine möglichst passgenaue und zugleich zielorientierte Unterstützung erhalten. Es ist vorgesehen, den Förderschwerpunkt auf die Bewältigung der Lernrückstände in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und das jeweilige Profilfach in der beruflichen Bildung zu legen. „Lernen mit Rückenwind“ möchte zuallererst die Bildungs- und Chancengleichheit sichern.

Neben einer Schwerpunktsetzung in den für die Schulwegeentscheidung relevanten Klassenstufen (Klassenstufe 4 der Grundschule, in den Klassenstufen 9 und 10 der Sekundarstufe I sowie in den auf das Abitur vorbereitenden Jahrgangsstufen) sowie im Übergangssystem im beruflichen Bereich sollen auch die Schülerinnen und Schüler mit pandemiebedingtem Unterstützungsbedarf in allen weiteren Klassenstufen und Bildungsgängen und in den Vorbereitungsklassen in angemessener Weise berücksichtigt werden. Es ist angedacht, Förderangebote sowohl innerhalb der Schulzeit, als auch additiv in Zusammenarbeit zum Beispiel mit Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und anderen Institutionen anzubieten. Auch die Zeiten des Ganztags sollen genutzt werden können.

Neben dem Abbau von Lernrückständen gehören auch die überfachliche Förderung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen an Schulen zu den Eckpfeilern des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“.

Stufen des Förderprogramms „Lernen mit Rückenwind“

Ausgehend von der Feststellung des jeweiligen individuellen Lernrückstands sollen spezifische Förderangebote in Kleingruppen für die jeweilige Klassen- bzw. Jahrgangsstufe angeboten werden. Dafür wird das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) geeignete Materialien bereitstellen, die insbesondere für die Förderung basaler Kompetenzen geeignet sind. Darüber hinaus konzipiert das ZSL spezifische Fortbildungen, außerdem Synopsen curricularer Schwerpunktthema für die Umsetzung des Förderprogramms.

Zur Unterstützung bei der Erhebung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler werden den Schulen verschiedene Diagnoseverfahren und Testinstrumente vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) zur Verfügung gestellt.

Für die herausfordernde Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern Lernerfolg, Kompetenzerleben, Selbstwirksamkeitserfahrungen, sozial-emotionale Stärkung sowie Abschluss- und Anschlussfähigkeit zu ermöglichen, sollen die Schüler zur Umsetzung der intensiven Fördermaßnahmen bereite Unterstützung durch externe Personen und Kooperationspartner erhalten. Um die Schule bei der Akquise von Personen und Kooperationspartnern zu unterstützen, kommt ein datenbankbasiertes Verfahren zum Einsatz. Das Registrierungsmodul dieser Plattform ist für Interessenten bereits freigeschaltet. Die Fördermaßnahmen für die Schülerinnen und Schüler sollen nach den Herbstferien beginnen.

Hinweis an die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Stefan Meißner, Pressesprecher für Schule und Bildung, unter Telefon 07071/757-2137 zur Verfügung.

Schülerzahlen an öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Tübingen

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