Pressemitteilung

Die Schulen im Regierungsbezirk Tübingen starten mit gesicherter Unterrichtsversorgung ins neue Schuljahr

Die Zahl der Einstellungen ist mit 847 neuen Beschäftigungsverhältnissen auf ähnlich hohem Niveau wie im Vorjahr

Leichter Schüleranstieg um 0,2 %

Ausbau der Unterrichtsmöglichkeiten in den Realschulen

Vertiefungsstunden in Klasse 10 des Gymnasiums

 

Regionale Schulentwicklung bei den Beruflichen Schulen

 
Schülerzahlen, Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2016/17

Im kommenden Schuljahr 2016/17 werden an den öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Tübingen 235.374 Schülerinnen und Schüler von 19.950 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. In den Grundschulen werden 62.641 Schülerinnen und Schüler erwartet, in den Werkreal- und Hauptschulen 13.776, in den Realschulen 32.983, an den Gemeinschaftsschulen 11.215, in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 4.828 und in den allgemein bildenden Gymnasien 45.612. An den Beruflichen Schulen im Regierungsbezirk rechnet das Regierungspräsidium Tübingen mit 64.319 Schülern. Gegenüber dem Vorjahr (2015/16: 234 852) bedeutet das aufgrund des Zuzugs von Zuwanderern und Flüchtlingen einen leichten Anstieg der Gesamtschülerzahl um 0,2%. In den Grundschulen ist die Schülerzahl um 3,2 % gewachsen. Die im Aufbau befindlichen Gemeinschaftsschulen, die ihre Schülerzahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern (2015/16: 7.667; + 46 %), gewinnen den größten Teil ihrer Schüler aus den Haupt- und Werkrealschulen (2015/16: 16.434; - 16,2 %) und in geringerem Umfang auch aus den Realschulen (2015/16: 34.787: - 5,2 %).

 

Die Zahl der Einstellungen ist mit 847 neuen Beschäftigungsverhältnissen auf ähnlich hohem Niveau wie im Vorjahr (2015: 920). Im Bereich der öffentlichen Grund-, Haupt-, Werkrealschul-, Real- und Sonderschulen sind 590 Neueinstellungen vorgesehen, davon an Grund, Haupt- und Werkrealschulen 407, an Realschulen 127 und an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 42. Infolge der Schulgesetzänderung zur Inklusion können zum zweiten Mal sonderpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen eingestellt werden - im Regierungsbezirk Tübingen 14.

 

Einstellungen erfolgen vorrangig in den Regionen mit dem größten Ersatzbedarf, damit die Unterschiede im Versorgungsgrad in den einzelnen Landkreisen möglichst ausgeglichen sind. Das Personal für die Gemeinschaftsschulen aus den verschiedenen Schularten konnte durch Abordnungen oder auch Neueinstellungen rekrutiert werden.

 

Im Bereich der Gymnasien werden 90 Lehrkräfte neu eingestellt. Die über das ganze Jahr verteilten Einstellungsverfahren waren erfolgreich. Durch die schulbezogenen Ausschreibungen konnten schon frühzeitig Bewerberinnen und Bewerber für den ländlichen Raum gewonnen werden. Über das Listenverfahren konnte noch fachspezifischer Bedarf abgedeckt werden. Trotzdem bleiben fachspezifische Mängel bestehen. Besonders schwer sind die Fächer Bildende Kunst und Physik in den ländlichen Regionen zu versorgen. Kleinere fachspezifische Engpässe gibt es noch in den Fächern Mathematik, Chemie und Gemeinschaftskunde.

 

Bei den Beruflichen Schulen wurden im Regierungsbezirk Tübingen bisher 167 Lehrkräfte eingestellt. Erneut konnten zahlreiche Gymnasiallehrer an beruflichen Schulen eingestellt werden, die dazu beitragen, den Lehrerbedarf in den allgemein bildenden Fächern zu decken. Fachspezifische Engpässe bestehen im Bereich der beruflichen Schulen aufgrund einer sehr knappen Bewerberlage besonders in den Fächern Informatik, Betriebswirtschaftslehre und in Naturwissenschaften.

 

Stunden für die Krankenstellvertretung sind in allen Schularten eingeplant. Die begründeten Anforderungen von Schulen nach zusätzlichen Ersatzeinstellungen bei längerfristigen Ausfällen wie zum Beispiel in Falle von Mutterschutz können durch das Regierungspräsidium erfüllt werden, soweit die Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind. Ersatzeinstellungen bei längerfristigen Erkrankungen werden erst möglich nach dem vollständigen Einsatz der wiederum erhöhten fest installierten Lehrerreserve und einer nachgewiesenen Ausschöpfung der sogenannten Bordmittel einer Schule. Die staatliche Schulverwaltung wird in diesem Bereich alles möglich machen, um die Kontinuität im Unterricht der Schulen sicher zu stellen.

Grundsätzlich können sich auch Lehrkräfte aus dem Ausland entsprechend ihrer Qualifikationen und Fächer für eine Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst bewerben. Voraussetzung dafür ist allerdings ein positiv abgeschlossenes Anerkennungsverfahren der ausländischen Abschlüsse, das für ganz Baden-Württemberg am Regierungspräsidium Tübingen durchgeführt wird.

 

Unterricht für schulpflichtige Zuwanderer und Flüchtlinge

Im Schuljahr 2016/17 werden insgesamt 294 Vorbereitungsklassen zur Sprachförderung von schulpflichtigen Zuwanderern und Flüchtlingen an den allgemeinbildenden Schulen im Regierungsbezirk Tübingen geführt. Davon sind 132 Vorbereitungsklassen an Grundschulen, 52 an Gemeinschaftsschulen, 83 an Werkrealschulen und 18 an Realschulen eingerichtet. An den Gymnasien werden neun Vorbereitungsklassen geführt. Die Lehrerversorgung dieser Klassen ist durch den Abschluss von Arbeitsverträgen sichergestellt.

 

An den 44 Beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Tübingen werden im Schuljahr 2016/17 insgesamt 85 VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit-Beruf mit dem Schwerpunkt beim Erwerb von Deutschkenntnissen) für Zuwanderer und Flüchtlinge geführt. Für die Unterrichtsversorgung dieser Klassen steht ein spezielles zweckgebundenes Stellenkontingent zur Verfügung. Damit kann zu diesem Zeitpunkt allen berufsschulpflichtigen Zuwanderern und Flüchtlingen ohne Deutschkenntnisse ein Schulplatz angeboten werden. Darüber hinaus können Zuwanderer und Flüchtlinge ohne Deutschkenntnisse zwischen 18 und 21 Jahren, die in die Schule wollen, Schulplätze in VABO-Klassen angeboten werden. Schulleitungen und Lehrerkollegien legen großen Wert darauf, den Schülerinnen und Schülern neben den unabdingbaren Deutschkenntnissen auch Grundkenntnisse in praktischen Tätigkeiten des Alltags und der Berufswelt zu vermitteln. Ein weiteres Augenmerk wird auf das soziale Miteinander und auf die Vermittlung eines europäischen Werte- und Normensystems gelegt. Zuwanderer und Flüchtlinge haben im Anschluss an das Vorqualifizierungsjahr Arbeit-Beruf die Möglichkeit zu weiteren schulischen Abschlüssen in den beruflichen Schulen. Ebenso werden ihnen Hilfen bei Bewerbungen für eine Berufsausbildung angeboten.

 

Zum Schuljahr 2016/17 ergeben sich bei der Beschulung von jungen Flüchtlingen an den beruflichen Schulen verschiedene Änderungen. Hierbei spielt der Gedanke einer gezielten Integration in das schulische Leben und in die Berufswelt eine besondere Rolle. In allen VABO-Klassen wird nach einer neuen Stundentafel unterrichtet, in der noch stärker als bisher Wert auf das schnelle Erlernen der deutschen Sprache gelegt wird. Außerdem ist eine Öffnung für den stundenweisen Unterricht der Schüler in Regelklassen enthalten. Sobald die Deutschkenntnisse es zulassen, sollen Betriebspraktika durchgeführt werden. Vorgesehen sind außerdem berufsbezogene Lernfeldprojekte sowie lebensweltbezogene Projekte, die die Fähigkeit zur Alltagsbewältigung in Deutschland verbessern sollen. Die neue Stundentafel soll die Schülerinnen und Schüler besser dazu befähigen, zu einem geeigneten Zeitpunkt in einen Regelbildungsgang eintreten zu können. Förderangebote, die von ehrenamtlich Tätigen oder Schülermentoren betreut werden, sollen die schulische Vorbereitung ergänzen. Am Ende des VABO wird eine Sprachstandserhebung durchgeführt. VABO-Absolventen sollen mindestens die Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreichen.

 

Im ganzen Regierungsbezirk wurden zur Unterstützung der Lehrkräfte, die Zuwanderer und Flüchtlinge unterrichten, Arbeitskreise „Mehrsprachigkeit“ eingerichtet. Für die Gymnasien haben Sprachförderteams Fortbildungsformate wie „Unterrichten in einer Vorbereitungsklasse“, „Das mehrsprachige Klassenzimmer“, „Sprachsensibler Fachunterricht“ oder „Interkultureller Literaturunterricht“ entwickelt. Die Schulpsychologischen Beratungsstellen bieten flächendeckend Fortbildungen zum Umgang mit belasteten oder traumatisierten Kindern und Jugendlichen wie auch Supervisionsgruppen für Lehrkräfte an.

Ausbau der Möglichkeiten in den Realschulen

 

Der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg stellt nach wie vor die Realschulen vor besondere Herausforderungen. Die Statistik zeigt: 56% der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Realschulen wurde tatsächlich der Besuch dieser Schulart empfohlen, 23% wurde der Besuch einer Haupt- oder Werkrealschule und 21% der Besuch eines Gymnasiums empfohlen. Die Schülerschaft an den Realschulen ist also besonders heterogen, die Unterschiede im Leistungsvermögen ihrer Schülerinnen und Schüler besonders groß. So muss der Unterricht zunehmend individueller auf die Bedürfnisse der Schüler zugeschnitten werden. So bietet die Realschule in Baden-Württemberg künftig auch die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 zu erwerben. Bislang war das nur mit einer Schulfremdenprüfung an einer Hauptschule oder Werkrealschule möglich. Auf dem Weg zum Schulabschluss wird an den Realschulen sowohl das zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau wie das zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau unterrichtet.

 

Die Klassen 5 und 6 der Realschule werden ab dem Schuljahr 2016/17 als Orientierungsstufe gestaltet. Die Schülerinnen und Schüler werden in dieser Stufe im Klassenverband gemeinsam und doch auf verschiedenen Niveaus unterrichtet und können leistungsdifferenzierte Förderangebote wahrnehmen. Dafür gibt es für die Realschulen je zwei zusätzliche Lehrerwochenstunden pro Zug. Die Realschulen im Regierungsbezirk Tübingen für diesen Zweck zum neuen Schuljahr 20 zusätzliche Lehrerstellen, so dass sie nun über acht sogenannte Poolstunden je Zug zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verfügen. Ziel der Landesregierung ist, dass die Realschule als tragende Säule der Sekundarstufe I im Schuljahr 2017/18 ausstattungsmäßig mit der Gemeinschaftsschule gleichzieht und zehn Poolstunden je Zug zugewiesen bekommt. Ein Konzept der darüber hinaus gehenden Profilierung und pädagogischen Weiterentwicklung der Realschulen soll in Kürze vorgelegt werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung Realschule werden Fachberater zum Themenschwerpunkt Pädagogische Werkstatt Individualisierung ausgebildet, damit diese Kolleginnen und Kollegen die Realschulen vor Ort bei ihren Veränderungsprozessen gut unterstützen können.

Vertiefungsstunden in Klasse 10 des Gymnasiums

 

Ab dem Schuljahr 2016/17 erhalten Schülerinnen und Schüler in Klasse 10 des Gymnasiums zwei zusätzliche Vertiefungsstunden in ihren Pflichtabiturfächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen), um besser vorbereitet in die Abiturphase starten zu können. Organisiert werden die Vertiefungsstunden in Form geteilten Unterrichts oder mittels zwei gemeinsam unterrichtenden Lehrkräften (Teamteaching).

 

Regionale Schulentwicklung bei den Beruflichen Schulen

Im April 2015 ist die Verordnung des Kultusministeriums zur regionalen Schulentwicklung an beruflichen Schulen (RSEbSVO) in Kraft getreten. Die Verordnung enthält ergänzend zu den Regelungen im Schulgesetz weitere Festlegungen zur regionalen Schulentwicklung an beruflichen Schulen. Nach §3 dieser Verordnung weisen die Regierungspräsidien die Schulträger auf Bildungsgänge hin, die in der Eingangsklasse Mindestschülerzahlen unterschreiten und fordern sie auf, jeweils eine regionale Schulentwicklung nach §30a Schulgesetz durchzuführen.

 

Im Januar 2016 haben alle vier Regierungspräsidien erstmals die Schulträger der beruflichen Schulen angeschrieben und auf die entsprechenden Kleinklassen hingewiesen (Hinweisverfahren). Im Regierungspräsidium Tübingen sind in den Schreiben an die acht Landkreis und den Stadtkreis Ulm 64 Bildungsgänge als Kleinklassen im Sinne der Verordnung aufgeführt. Den größten Anteil bilden mit insgesamt 42 Bildungsgängen die Fachklassen in der Berufsschule.

Das Regierungspräsidium unterstützt die Schulträger bei der Lösungsfindung durch umfassende Information und Beratung. Mit allen Schulträgern werden bilaterale Gespräche geführt. Außerdem wurden im Frühjahr 2016 in drei Regionen des Regierungsbezirks sogenannte Regionalkonferenzen durchgeführt. Unter Beteiligung der betroffenen Schulträger, der Schulleitungen und der zuständigen Kammern wurden die einzelnen Kleinklassen angesprochen, Bewertungen vorgenommen und mögliche Lösungsvarianten ausgelotet.

 

Ziel des Regierungspräsidiums ist, in möglichst vielen Fällen mit allen Beteiligten Ergebnisse im Konsens zu finden. Hierfür ist es nötig, dass sich unter den Beteiligten ein Bewusstsein für ein ausgeglichenes Geben und Nehmen entwickelt. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass sich für keinen Bildungsgang das Netz aus Standorten zu sehr ausdünnt.

 

Sollten sich innerhalb von zwei bzw. drei Jahren (Berufsschule, Fachschule) keine Lösungen ergeben, ist das Regierungspräsidium aufgefordert, eigenständig zu entscheiden. Eine Kleinklasse kann nur dann weiter bestehen bleiben, wenn der nächstgelegene Standort in einer „unzumutbaren Entfernung“ liegt.

 

Gesamtschülerzahlen Regierungsbezirk Tübingen


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