Pressemitteilung

Dr. Friedrich Weber ist neuer Leiter des Referates „Kommunales, Stiftungen und Sparkassenwesen“ des Regierungspräsidiums Tübingen

Das Foto zeigt Regierungspräsident Klaus Tappeser, Dr. Friedrich Weber, Leiter des Referats „Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen“, Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger vor einer Stellwand des RP Tübingen

V . l. n. r. Regierungspräsident Klaus Tappeser, Dr. Friedrich Weber, Leiter des Referats „Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen“, Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger

Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurde Dr. Friedrich Weber von Regierungspräsident Klaus Tappeser zum Leiter des Referats „Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen“ bestellt. Für die neue Aufgabe bringt Weber vielfältige Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen in der öffentlichen Verwaltung mit.

Regierungspräsident Klaus Tappeser zeigte sich erfreut über die neue Besetzung. „Die Leitung des Kommunalaufsichts-Referats haben wir mit Dr. Friedrich Weber einem qualifizierten Kollegen mit breitem Spektrum an Verwaltungswissen anvertraut. Er bringt die notwendige Erfahrung für die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Städte und Gemeinden, Sparkassen und anderer kommunaler Einrichtungen mit.“ Weber übernimmt das Amt von Dr. Michael Fischer, der zum 30. Juni in den Ruhestand getreten ist.

Nach seinem Jurastudium und dem Referendariat trat er beim Landratsamt Reutlingen seine erste Stelle in der Landesverwaltung an und wechselte anschließend zum Regierungspräsidium Tübingen, wo er in verschiedenen Aufgabenbereichen vom Polizeirecht über das Ausländerrecht bis zum Umweltrecht tätig war. Auf eine Abordnung ins Innenministerium im Bereich der Flüchtlingsaufnahme folgte ein Einsatz auf der Koordinierungs- und Pressestelle des Regierungspräsidiums, bevor Weber ins Referat für Kommunales, Sparkassen und Stiftungen wechselte, wo er auch die Stellung des stellvertretenden Referatsleiters innehatte.

Hintergrundinformation:

Das Referat „Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen“ des Regierungspräsidiums Tübingen übt die Rechtsaufsicht über die Landkreise, den Stadtkreis Ulm, die Großen Kreisstädte, die Regionalverbände und andere kommunale Körperschaften im Regierungsbezirk Tübingen aus. Ferner nimmt es die Aufsicht über Sparkassen und Stiftungen wahr. Es ist unter anderem Ansprechpartner für den Ausgleichstock und die Sportstättenbauförderung, für das Kommunalrecht, die kommunale Haushaltswirtschaft, kommunale Wahlen, das Recht der Stiftungen, das öffentliche wie das private Vereinsrecht sowie die Betreuung jüdischer Friedhöfe. Daneben befasst es sich auch mit Beschwerden, Petitionen und Disziplinarsachen.

Bild:

V.l.n.r. Regierungspräsident Klaus Tappeser, Dr. Friedrich Weber, Leiter des Referats „Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen“, Regierungsvizepräsident Dr. Utz Remlinger, Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen.

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