Regierungspräsident Klaus Tappeser hat Dr. Markus Breymaier mit Wirkung zum 1. Februar 2025 zum Leiter des Referats „Personal“ beim Regierungspräsidium Tübingen bestellt.
Herr Dr. Breymaier trat 2002 in die Landesverwaltung ein. Nach Stationen beim Landratsamt in Calw, dem Regierungspräsidium Tübingen und dem Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg wurde er 2010 erstmals beim Personalreferat des Regierungspräsidiums tätig. 2012 wechselte er in die Koordinierungs- und Pressestelle und übernahm dort die Aufgaben des Grundsatzreferenten. 2014 kehrte Herr Dr. Breymaier in das Personalreferat zurück. Seit 2017 war er dort stellvertretender Referatsleiter.
„Mit Dr. Breymaier gewinnen wir einen erfahrenen und engagierten neuen Leiter des Personalreferats. Dank seiner umfangreichen Kenntnisse unseres Hauses, der verschiedenen Ebenen der Landesverwaltung sowie der Themen des Personalreferats ist er bestens auf seine neue Rolle vorbereitet. Er wird die Herausforderungen der modernen Personalverwaltung mit Weitblick und Kompetenz angehen und auch die heute schwierige Personalgewinnung meistern“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser bei seiner Amtseinsetzung.
Dr. Breymaier tritt die Nachfolge von Margit von Zworowsky an, die zum 31. Januar 2025 in den Ruhestand getreten ist.
Dr. Breymaier studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und absolvierte das Rechtsreferendariat am Landgericht Konstanz. Anschließend promovierte er zu einem arbeitsrechtlichen Thema.
Hintergrundinformation:
Das Referat 12 Personal des Regierungspräsidiums Tübingen ist für alle Aufgaben des Personalmanagements zuständig und nimmt eine zentrale Rolle zwischen Behörde und Beschäftigten wahr. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die Personalplanung, -entwicklung und -verwaltung der Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums Tübingen. Es verantwortet die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Organisation von Praktika und der Ausbildung sowie der Personalmessen.
Darüber hinaus ist das Personalreferat zuständig für Fragen im Arbeits- und Dienstrecht sowie die Umsetzung von rechtlichen und tariflichen Vorgaben im Personalwesen. Mit seiner strategischen Ausrichtung und den Impulsen bei der Schaffung moderner Rahmenbedingungen, etwa bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, trägt es maßgeblich zur langfristigen Leistungsfähigkeit des Regierungspräsidiums bei. Daneben nimmt das Personalreferat auch Aufgaben für die nachgeordneten Behörden im Regierungsbezirk wahr.
Bild:
Regierungspräsident Klaus Tappeser (rechts) und Dr. Markus Breymaier (links); Fotografie: Jana Schlotter, K-Stelle, Regierungspräsidium Tübingen.