Pressemitteilung

Dr. Michael Fischer ist neuer Leiter des Referates „Kommunales, Stiftungen und Sparkassenwesen“ des Regierungspräsidiums Tübingen

​Dr. Michael Fischer wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2019 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zum neuen Leiter des Referats „Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen“ bestellt. Für die neue Aufgabe bringt Fischer vielfältige Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen in der öffentlichen Verwaltung mit.

Der Jurist Dr. Michael Fischer hat seit 1. Januar 2014 das Referat „Industrie/Kommunen, Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft“ im Regierungspräsidium Tübingen geleitet.

Regierungspräsident Klaus Tappeser zeigte sich erfreut über die neue Besetzung. „Für die Leitung des Kommunalaufsichts-Referats haben wir mit Dr. Michael Fischer einen qualifizierten Kollegen mit breitem Verwaltungsspektrum gewinnen können. Er bringt die notwendige Erfahrung für die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Städte und Gemeinden, Sparkassen und anderer kommunaler Einrichtungen mit.“ Er übernimmt das Amt von Jürgen Diez, der zum 30. November 2019 in den Ruhestand getreten ist.

Nach dem Abitur absolvierte der gebürtige Tübinger Michael Fischer zunächst ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen. Nach Abschluss seiner Referendarzeit beim Landgericht Hechingen promovierte er bei Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof in Tübingen. Danach trat er beim Referat „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ des Regierungspräsidiums Tübingen seine erste Stelle in der Landesverwaltung an. Vom März 1991 bis zum Oktober 2004 war Fischer auf verschiedenen Stationen im Innenministerium tätig, unter anderem in der Zentralstelle bei Innenminister Dr. Thomas Schäuble. Pünktlich zur Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform 2005 folgten Stationen im Referat „Recht und Verwaltung“ der Umweltabteilung des Regierungspräsidiums Tübingen und danach im Referat „Naturschutz, Recht“ sowie dem damals noch am Regierungspräsidium angesiedelten Referat „Polizeirecht“.

Hintergrundinformation:
Das Referat „Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen“ des Regierungspräsidiums Tübingen übt die Rechtsaufsicht über die Landkreise, den Stadtkreis Ulm, die Großen Kreisstädte, die Regionalverbände, Sparkassen und andere kommunale Körperschaften im Regierungsbezirk Tübingen aus. Es ist Ansprechpartner für die Sportstättenbauförderung, das Recht der Kommunalabgaben, die kommunale Haushaltswirtschaft, das Recht der Stiftungen, das öffentliche wie das private Vereinsrecht sowie die Betreuung jüdischer Friedhöfe. Daneben befasst es sich mit Beschwerdesachen, Petitionen, Disziplinarsachen sowie Ingenieur- und Architektenverträgen.

Bild: Dr. Michael Fischer, Leiter des Referats „Kommunales, Stiftungen, Sparkassenwesen“; © Regierungspräsidium Tübingen.

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